BOCHUM. Vor dem Bochumer Schwurgericht hat am Montag der Prozess um den qualvollen Tod eines sieben Monate alten Babys begonnen. Angeklagt wegen Mordes sind der Stiefvater (29) und die Mutter (22) des Kindes. Laut Staatsanwaltschaft hat der Stiefvater den Jungen im vergangenen November heiß abgeduscht, weil er sich über das Gequengel des Kindes geärgert hat. Dabei wurden 35 Prozent der Haut verbrüht. Das Kind starb rund 15 Stunden nach der Tat. Zu Prozessbeginn schwiegen die Angeklagten zu den Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Paar zunächst absichtlich keinen Arzt gerufen hatte, weil es befürchtete, dass das Jugendamt ihm das Sorgerecht entziehen würde. Der Krankenwagen wurde angeblich erst gerufen, als das Baby kaum noch atmete. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Als Todesursache gilt Herz-Kreislaufversagen. Der kleine Junge hatte bereits im Alter von sechs Wochen einen Oberschenkelbruch erlitten, der laut Anklage auf ein gewaltsames Schütteln durch den Stiefvater zurückzuführen war.
Nach seiner Festnahme im November hatte der Mann bei der Polizei zugegeben, das Kind mit heißem Wasser abgeduscht zu haben. Laut Anklage wurde das Baby zwei bis drei Minuten lang mit etwa 60 Grad heißem Wasser abgeduscht. Bei der Polizei sagte der 29-Jährige: „Ich wollte ihn nicht umbringen und wollte ihm auch nicht wehtun. Ich dachte, Wärme und Wasser machen ihn ruhiger.“
Die ersten Brandblasen sollen sich schon beim Abtrocknen gebildet haben. Die Mutter war angeblich nicht im Badezimmer. Ihr wird Mord durch Unterlassung vorgeworfen, weil sie nicht sofort Hilfe geholt hat. (dpa)