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AchtungStrafen für Falschentsorgung

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Wer etwas Falsches in den Gelben Sack (oder andernorts die Gelbe Tonne) wirft, der wird umgehend bestraft - falls es auffällt. Die Müllwerker lassen Sack oder Tonne nämlich dann stehen.

Befindet sich im Sack außer dem erlaubten Verpackungsmüll wie etwa Joghurtbechern und Milchtüten beispielsweise Biomüll wie Kartoffelschalen, heften die RSAG-Müllwerker einen Aufkleber mit dem Hinweis "Falsch befüllt" auf den Sack. Ähnlich halten es ihre Kollegen in anderen Städten und Kreisen. Normalerweise ist es für die Bürger Strafe genug, wenn sie bei den vielen Müllgefäßen (Biotonne, Restmülltone und Papiertonne) auch noch volle Gelbe Säcke oder Tonnen wochenlang daheim stehen haben.

Es geht aber auch noch schlimmer. Möglich ist es, bei "Falschbefüllung" gegen Müllsünder ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit zu verhängen. Und zwar theoretisch bis zu 50 000 Euro. Dafür ist sind Städte und Kreise als Ordnungsbehörden zuständig und nicht die Müllgesellschaften.

RSAG-Geschäftsführerin Ludgera Decking sagt, ein so hohes Bußgeld sei ihres Wissens an Rhein und Sieg nie verhängt worden. Sie wisse auch nichts über mögliche geringere Bußgelder, die möglicherweise bei wiederholtem böswilligen Handeln fällig werden. (ca)