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Amtsgerichts-ProzessSchausteller zahlte Hungerlöhne

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Bonn – Zwei Tage vor Pützchens Markt wurde ein brisanter Fall elegant erledigt: Einer der größten Bonner Schausteller erschien willentlich nicht im Prozess vor dem Amtsgericht und wurde in Abwesenheit per Strafbefehl verurteilt: 9.000 Euro Geldstrafe muss der 70-Jährige jetzt zahlen - wegen Schwarzarbeit, Stundenlohn-Wucher und Nichtabgabe von Sozialversicherungsbeiträgen. Mit dieser Entscheidung ersparte sich der Angeklagte, der in der Region auf vielen Jahrmärkten vertreten ist, einen öffentlichen Prozess. Aber auch das Gericht ersparte sich eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen, die in Rumänien und Polen leben und nur schwer auffindbar sind.

Was kaum ein Kirmesbesucher im heiteren und bunten Trubel ahnt: Für den reibungslosen Auf- und Abbau sowie Betrieb von Autoskooter, Karussells, Riesenrad oder auch Getränkeausschank wurden wiederholt Arbeiter aus dem Osten Europas angeheuert, von denen einige keine Arbeitsgenehmigungen der EU hatten. So hatte es die Staatsanwaltschaft in der Anklage formuliert, der von dem Kirmesmann nicht widersprochen wurde.

Selbst Hungerlohn wurde nicht ausgezahlt

Mit den illegalen Helfern wurden schließlich Hungerlöhne vereinbart. In einigen Fällen war den Männern ein Wochenlohn von 150 Euro zugesagt worden, dafür mussten sie - so die Ermittler - von morgens 9 Uhr bis nachts um 1 Uhr täglich 16 Stunden arbeiten. Das entspricht einem Nettolohn von 1,43 Euro pro Stunde. Damit lag der Schausteller, so hatte es der Staatsanwalt errechnet, 65 Prozent unter dem Vergleichslohn. Das sei eindeutig ein „Wucher-Stundenlohn“.

Aber selbst dieser Hungerlohn, so hatten es die Ermittler festgestellt, wurde nicht ausgezahlt. Am Anfang sei den Männern ein Abschlag von 20 Euro gezahlt worden, dann gab es nichts mehr. Die Arbeiter konnten sich nicht dagegen wehren, ohne dass sie selbst als illegal aufflogen. „Die Unwissenheit und mangelnde Sprachkenntnisse wurden regelrecht ausgenutzt“, so der Ankläger.

Der Schausteller war bereits wiederholt wegen illegaler Beschäftigungspraxis aufgefallen, jedes Mal war er jedoch glimpflich mit kleinen Geldbußen davon gekommen. 2008 schließlich schlug die Kölner Zollfahndung nach Kontrollen auf Jahrmärkten in der Region Alarm.

Angeklagter zieht sich aus Geschäft zurück

Es gibt weitere Gründe, warum der Bonner Amtsrichter trotz der gravierenden Vorwürfe nicht auf einem Prozess bestanden hat: Der Angeklagte hat den Schaden, der der Deutschen Rentenversicherung durch Nichtabgabe von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen entstanden war, vollständig beglichen. Insgesamt habe er, so hat es seine Rechtsanwältin Karin M. Herbert versichert, einen Bescheid über rund 13.000 Euro inklusive Säumniszuschlag gezahlt.

Schließlich auch hat der 70-Jährige über die Verteidigerin ankündigen lassen, dass er sich nunmehr aus dem aktiven Schaustellergeschäft zurückziehen und sein Kirmesimperium einer Tochter überlassen wolle.