Abo

Angst vor dem gruseligen TreibenHalloween-freie Zone proklamiert

2 min

Zeigten Verständnis für den Wunsch: Zwei Mütter mit ihren Halloween-begeisterten Kindern. (Bild: Klein)

KREIS EUSKIRCHEN – Um in der Halloween-Nacht dem dauernden Klingeln der um „Süßes oder Saures“ heischenden Gruppen an ihrer Haustür vorzubeugen, hatte eine Euskirchener Seniorin ihren Vermieter um Hilfe gebeten. Dieser wusste zu helfen und schrieb ein Pappschild mit dem Text: „Halloween-freie Zone – Danke für Ihr Verständnis“. Dieses klebte er auf die Motorhaube seines in der Einfahrt geparkten Autos.

Bis auf zwei Fälle sei dieser Hinweis von den in Scharen vorbei defilierenden Halloween-Feiernden akzeptiert worden, berichtete die 85-jährige Frau, die sich noch im vergangenen Jahr in der Halloween-Nacht „zum Teil heftig von Kindern angegangen“ sah.

Offensichtlich, so die alte Dame, habe den Kleinen der Umfang und die Art der damals von ihr ausgeteilten Süßigkeiten nicht zugesagt. Einige der Pänz hätten sogar unverhohlen Geld als „Halloween-Gabe“ verlangt. Auch sei damals eine Scheibe in der Verglasung ihrer Etagen-Tür zu Bruch gegangen.

Eine aktuelle Studie des Groß-Versicherers „Zurich“ hat ergeben, dass „in den letzten drei Jahren, rund um Halloween, durchschnittlich zirka 20 Prozent mehr Schäden gemeldet wurden als an allen übrigen Tagen“. Dabei seien die Haftpflichtschäden fast um das Doppelte gestiegen. Bei den durch die Teilkasko-Versicherung abgesicherten Glasschäden lägen die Schadensmeldungen sogar um 58 Prozent höher als an normalen Tagen.

Joachim Effen von der Repräsentanz der „Württembergischen Versicherung“ in Euskirchen, weiß, was Versicherungen an Schäden aus der Halloween-Nacht regulieren. „Zunächst einmal ist es wichtig, den Verursacher zu erkennen und anzuzeigen“, so der Fachmann. So könne man die Kosten für die Reinigung einer zum Beispiel durch Eier-Würfe verunreinigten Hauswand einklagen.

Die Haftpflicht des Übeltäters indes werde eine Kostenübernahme ablehnen, „da die Tat zweifelsohne vorsätzlich begangen wurde“, erklärt Effen. In einem solchen Falle trete keine Versicherung ein.

Besser sehe es bei Glasschäden aus. „Der Teilkasko-Versicherung ist es egal, wie der Schaden durch Fremdeinwirkung zustande kam“, beruhigt Versicherungsfachmann Joachim Steffen. Der Ersatz einer zerbrochenen Scheibe – am Auto oder am Haus – dürfe daher in der Regel kein Problem darstellen.

(pjk)