GUMMERSBACH. Es sei kein „tragisches“ Unglück gewesen, betonte Dr. Manfred Steinhausen. Der Kölner Anwalt vertritt beim Wiehltalbrückenprozess im die Witwe und Nebenklägerin. Tragisch sei ein Geschehen im ursprünglichen Sinne, wenn jemand schuldlos und unentrinnbar darin verstrickt wird. Beides sei hier nicht der Fall.
In diesem Sinne hatte Staatsanwältin Susanne Berghoff gestern zuvor für den Angeklagten Mustapha A. eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und fünf Monaten gefordert. In ihrem Plädoyer am siebten Prozesstag schilderte Berghoff zunächst noch einmal den Unfallhergang, doch der wird auch von der Verteidigung nicht mehr angezweifelt. Für die Zumessung der Strafe relevant ist die Frage, wie fahrlässig sich A. verhalten hat, als er sich am 26. August 2004 ans Steuer setzte. Die Staatsanwältin zählte mehrere Verletzungen der Sorgfaltspflicht auf: Erstens sei A. fahruntüchtig gewesen, weil er Cannabis geraucht hatte. Die THC-Werte in seinem Blut würden in Bayern mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit gleichgesetzt. Hier zu Lande müsste ihm ein rauschbedingtes Fehlverhalten nachgewiesen werden. Das sei mit den Zeugenaussagen auch gelungen, laut denen A. wechselhaft gefahren sei und sich aggressiv verhalten habe. Zweitens habe er keine Fahrerlaubnis gehabt und drittens mit abgefahrenen Reifen den Straßenverkehr gefährdet.
Der Angeklagte habe sich schon zuvor permanent über die Rechtsordnung hinweggesetzt, in dem er regelmäßig Auto gefahren ist. Nachdem er ein „flammendes Inferno“ verursacht und einen Menschen in den Tod geschickt hatte, sei sein einziger Gedanke gewesen: „Wie komme ich hier raus?“ Er habe sich weder bei der Witwe entschuldigt, noch während des Prozesses Reue sondern nur Selbstmitleid gezeigt. Sein verhalten sei insgesamt „extrem egoistisch“ gewesen. Das Urteil müsse für andere fahrlässige Verkehrsteilnehmer abschreckende Wirkung haben.
Der Strafrahmen für eine fahrlässige Tötung reicht laut § 222 des Strafgesetzbuches von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahre und vier Monate Gefängnis sind für einen nicht vorbestraften Täter also relativ hoch angesetzt. Zudem möchte die Anklägerin den Verursacher des Unfalls mit drei Monaten dafür bestraft wissen, dass er seinen Bruder fälschlich beschuldigt hat. Zusammengenommen rundete sie ihre Forderung auf drei Jahre und fünf Monate ab. Schließlich soll er vier Jahre lang nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen werden. Anwalt Steinhausen und der zweite Vertreter der Nebenklägerin, der Drabenderhöher Anwalt Holger Hans, schlossen sich dieser Forderung der Staatsanwältin an.
Verteidigerin Ulrike Tasic wollte dagegen nur zwei Fahrlässigkeiten gelten lassen: Die um maximal 15 Stundenkilometer überhöhte Geschwindigkeit und die abgefahrenen Reifen. Letztere wären bei trockener Fahrbahn kein Problem gewesen. Auf der nassen Straße hingegen sei das zu schnelle Fahrzeug so oder so „unlenkbar“ geworden. Eine Beeinflussung durch Drogen oder die fehlende Fahrerlaubnis seien irrelevant. Am Ende bleibe also nur eine „Verkettung von widrigen Umständen“. Tasic schlug eine Haftstrafe von einem Jahr vor, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Eine härtere Strafe „kann nicht in Frage kommen“, sekundierte die zweite Verteidigerin Stephanie Rader: „Wer von uns ist nicht schon einmal zehn Kilometer zu schnell gefahren? Und fällt es etwa jedem Fahrer auf, wenn etwas mit seinen Reifen nicht stimmt?“
Der Angeklagte selbst nutzte die Gelegenheit zu später Reue und verlas eine Erklärung: „Es tut mir sehr leid. Der Unfall war der schlimmste Fehler meines Lebens.“
Am Mittwoch will das Gericht sein Urteil sprechen.