GUMMERSBACH. Mit der Aberkennung der Ruhestandsbezüge verhängte die Disziplinarkammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die Höchststrafe für Ruhestandsbeamte gegen den ehemaligen Leiter des Gummersbacher Sozialamtes. Das bestätigte der Erste Beigeordnete der Stadt, Dr. Klaus Blau. Alle Vorwürfe, die die Stadt Gummersbach in ihrer 93 Seiten starken Anschuldigungsschrift erhoben hatte, seien von dem ehemaligen Mitarbeiter in vollem Umfang eingestanden worden, berichtete Bürgermeister Frank Helmenstein.
Helmenstein hatte im September 2004 den damaligen Amtsleiter des Dienstes enthoben, weil er mit gefälschten Beihilfeabrechnungen rund 25 000 Euro kassiert haben soll. Im November 2005 versetzte der Bürgermeister seinen Ex-Sozialamtsleiter (Besoldungsgruppe A 14) wegen fortgesetzter Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand. Bereits im Juli 2006 war der untreue Beamte wegen Betrugs zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Rentenbeiträge
werden nachgezahlt
Mit dem Urteil wird der Mann allerdings nicht mittellos sein, erläuterte Helmenstein das Urteil. Er müsse jedoch mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Der Ex-Amtsleiter wird bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nachversichert. Dr. Blau ging gestern davon aus, dass die Stadt für die entsprechenden Beiträge an die Rentenkasse aufkommen muss. Diese Summe wird deutlich geringer ausfallen als die Pension, die dem Ex-Amtsleiter von der Stadt zugestanden hätte.
Helmenstein sieht sein konsequentes Vorgehen gegen den Ex-Kollegen durch das Urteil noch einmal bestätigt. Wir mussten so handeln, um auch das Vertrauen in die Stadtverwaltung wieder herzustellen.