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Anwalt mit Plastikpistole

3 min

Der angeklagte Ex-Rechtsanwalt Martin G. in Münster

Münster - "Überfall! Geld her!" - Mit diesen drei Wortenhatte im November 1986 alles begonnen: Mit einer Sturmhaube über demKopf und einer Plastiktüte in der Hand stürmt der junge Mann in eineBank in Münster und türmt ein paar Minuten später unerkannt mit40 000 D-Mark. 20 Jahre später sitzt derselbe Mann im grauen Anzugauf der Anklagebank im Landgericht Münster. Durch seine eckige Brillestarrt er vor sich hin und hört den Urteilsspruch: neuneinhalb JahreHaft. Fast ein Jahrzehnt muss der Vater zweier kleiner Mädchen hinterGitter. Bei zehn Banküberfällen hat er rund 340 000 Euro erbeutet.Außerdem veruntreute er in 25 Fällen Mandantengelder.

Als Jugendlicher schon verzockt der heute 42-Jährige seinTaschengeld. Später dann verfällt er der Spielsucht, BAFöG und derVerdienst aus Jobs reichen nicht mehr aus. Immer wenn ihm dieSchulden bis zum Hals stehen, überfällt er eine Bank. Als Studentzückt er allein in einem Jahr fünf Mal seine Spielzeugpistole undlässt sich Geldscheine in eine Plastiktüte packen.

1996 ist er fertiger Anwalt, hat geheiratet. Das bringt neueVerbindlichkeiten mit sich: Ein Auto, eine Anwaltssozietät. Dazu dieSpielsucht. Der Mann beginnt, systematisch Geld seiner Mandantenabzuzweigen. Trägt Schadenersatzzahlungen statt zu einer Mandantinins Casino.

Bei seinen Raubzügen hatte sich inzwischen die Qualität verändert,betont der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, Franz Kliegel. DerZocker gibt sich nicht mehr mit den fünfstelligen Summen aus denKassen zufrieden. 2003 bringt ihm ein Überfall die Summe von 118 500Euro ein. Er fordert nun auch Geld aus dem Tresor, sperrt Menschen imTresorraum ein. Später droht er noch mit einer Schreckschusspistole."Rechtlich reicht das in den Bereich des erpresserischenMenschenraubes", sagt Kliegel.

Ein Grund für die hohe Haftstrafe: 13 Jahre hätte er verhängenkönnen, sagt der Richter. Doch das umfassende Geständnis und dieSpielsucht seien strafmildernd angerechnet worden. "Der Mann hatTaten gestanden, von denen die Polizei nicht einmal ahnte, dass erder Täter sein könnte." Im Mai 2005 war er zur Polizei gegangen.Zuvor war die Veruntreuung in der Anwaltssozietät bereitsaufgeflogen. Und seine Frau hatte die Sturmmaske und die Pistole aufdem Dachboden gefunden. "Das Geständnis sollte offensichtlich einSchlussstrich sein", glaubt Richter Kliegel.

Für die Richter hat die Krankheit, die Gutachter dem Anwaltbescheinigten, nichts an seiner Schuldfähigkeit geändert. "DerAngeklagte hat immer auf die Existenz seiner Familie geachtet und demSpiel Grenzen gesetzt", betont Kliegel. Auch das Verdecken der Tatenüber 20 Jahre setze eine erhebliche Steuerungsfähigkeit voraus. DerAnwalt, der seine Lizenz inzwischen abgegeben hat, habe eine Vielzahlvon Menschen mit dem Tode bedroht, sagte Kliegel. Einige hatten dabeiHerzattacken erlitten. Manche brauchen noch immer psychologischeHilfe.

Selbst hat der Spielsüchtige solche Hilfe nie in Anspruchgenommen. Zwischendurch, kurz und nur auf Drängen von Freundenbesuchte er eine Selbsthilfegruppe. "Halbherzig", wie er selbst sagt.Das soll sich nun ändern, sagte sein Anwalt. Das Urteil halte er fürsehr hart. Nun will er prüfen, dagegen in Revision zu gehen. (dpa)