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Auf den Diebstahl folgt der Strang

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Der Hinrichtungsraum im Gefängnis von Abu Ghoreib

Die ultimative Strafe - 68 Staaten richten weltweit verurteilte Straftäter hin. Häufig für einen Mord, oft für einen Raubüberfall. In Saudi-Arabien reicht selbst Homosexualität, um staatlich getötet zu werden. 2005 zählte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) weltweit in 22 Ländern 2148 Hinrichtungen. Alleine 94 Prozent davon fielen auf vier Länder: China (mindestens 1700), Iran (94), Saudi-Arabien (86) und die USA (60). Insgesamt bedeutet das einen Rückgang gegenüber 2004 (3797 Hinrichtungen). In China gehen Experten allerdings von bis zu 8000 Exekutionen aus. Japan erreichte mit 44 Hinrichtungen eine neue Rekordmarke.

129 Länder - Teile davon zwar nur in Friedenszeiten - vollstrecken dagegen laut AI die Todesstrafe nicht mehr. Doch auch wenn deutlich mehr als die Hälfte aller Staaten Hinrichtungen in der Praxis abgeschafft hat, leben nur 30 Prozent der Weltbevölkerung in Staaten, die die Todesstrafe nicht anwenden. Explizit abgelehnt wird die Todesstrafe nicht einmal in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die nur das „Recht auf Leben“ schützt.

In acht Ländern wurden seit 1990 auch Jugendliche unter 18 Jahren hingerichtet: China, USA, Iran, Jemen, Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Pakistan und Saudi-Arabien. Erst 2005 beendeten Jemen, USA und Pakistan diese Praxis. 2003 wurde ein Jugendlicher im US-Bundesstaat Oklahoma exekutiert, ein weiterer in China. 2004 und 2005 starben im Iran elf Jugendliche durch den Strang. Und auch im Sudan sitzen derzeit minderjährige Straftäter in Todeszellen. Geistig behinderte und psychisch kranke Menschen wurden seit 1995 laut AI nur in drei Ländern exekutiert: In Kirgisistan, Japan und den USA.

Umstritten ist die Todesstrafe seit jeher - im Falle des irakischen Ex-Diktators Saddam Hussein befürwortet jedoch weitgehend eine Mehrheit dessen Hinrichtung. 82 Prozent der US-Amerikaner sprachen sich für die Erhängung Saddam Husseins aus, ebenso 69 Prozent der Briten. Aber auch in Frankreich (58), Deutschland (53) und in Spanien (51) finden sich Mehrheiten. Nur in Italien gibt es mehr Menschen mit einer ablehnenden Haltung (48 Prozent) als Befürworter (46).

Die Höchststrafe wird meist nur bei schweren Delikten verhängt. Doch es muss nicht überall ein Königsmord sein, um zum Tode verurteilt zu werden. In vielen Ländern sind Todesstrafen für Delikte ausgesprochen worden, die keinen gewalttätigen Hintergrund haben. Auch Drogenhandel (Oman), Korruption (Kuba), Umweltvergehen (Vereinigte Arabische Emirate) oder ein selbst ein einfacher Diebstahl (China) können für einen Verurteilten schon die letzte Konsequenz haben.

Todesstrafe

in Hessen?

Was weit weg klingt, ist jedoch auch ganz nah. Lettland hat als einziges EU-Mitglied die Todesstrafe noch nicht vollständig abgeschafft. In Kriegszeiten ist Lettland das einzige EU-Mitglied, das Hinrichtungen erlaubt. In Europa richtet zudem Weißrussland Delinquenten hin.

Fast unglaublich: Selbst in einem deutschen Bundesland erlaubt die Verfassung die Todesstrafe. Laut Hessens Landesverfassung ist eine Hinrichtung von Straftätern möglich. In Artikel 21 heißt es im bis heute gültigen Verfassungstext des Bundeslandes: „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit (...) entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“ Auch Bayern hatte bis 1998 die Todesstrafe in seiner Verfassung verankert, ehe sie per Volksentscheid abgeschafft wurde. Dennoch werden dieser Tage rund um Wiesbaden keine Henkersmahlzeiten zubereitet, denn das Bundesrecht bricht Landesrecht - und nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik ist die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft. Den Grund für den streitbaren Verfassungstext kennt der Rechtsexperte der hessischen Grünen-Fraktion, Andreas Jürgens: „Die Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Sie ist zur Zeit der Nürnberger Prozesse in Kraft getreten. Für solche Verbrecher sollte die Todesstrafe aus damaliger Sicht möglich bleiben.“ Dass der Passus bis heute nicht geändert wurde, liegt an dem notwendigen Volksentscheid. „Die Todesstrafe findet in Hessen keine Anwendung. Wir brauchen kein Stückwerk, sondern eine umfassende Modifizierung der Verfassung. Sonst wäre das den Aufwand eines Volksentscheides nicht wert“, sagt Heike Hofmann, rechtspolitische Sprecherin der hessischen SPD-Fraktion. In der aktuellen Legislaturperiode konnten sich CDU, SPD, Grüne und FDP nicht auf einen Konsens einigen. Frühestens nach der Landtagswahl 2008 wäre eine Streichung der Todesstrafe zumindest aus der hessischen Verfassung möglich.