BONN. Gefährden so genannte Weichmacher in Elektrokabeln und anderen Kunststoffen in massiver Weise unsere Gesundheit? Das Bonner Landgericht gab jetzt in einem Musterprozess der Schadensersatz-Klage eines Handwerkers aus dem Bonner Raum gegen eine Herstellerfirma von Elektrokabeln aus Süddeutschland in Höhe von 62 000 Euro statt. Nach der Renovierung seines Altbaus war aus den Kabelenden eine leicht gelblich transparente ölige Flüssigkeit ausgetreten und hatte keramische Platten irreversibel verfleckt. Aber auch im Bereich der Steck- und Verteilerdosen wurden ölige Flecken sichtbar. Solche Weichmacher werden vom Hersteller verwendet, um die erforderliche Elastizität der Kabel, aber auch anderer Kunststoffe herzustellen und zu erhalten.
Schlimmer Verdacht des Gerichtssachverständigen: Eine Belastung der Wohnräume erfolgt nicht nur durch die an den Kabelenden austretende Weichmacherflüssigkeit, die zu 60 Prozent aus Diethylhexylphtalat (DEHP) besteht. Wissenschaftler vermuten, dass die noch nicht vollständig erforschte Gefährlichkeit von DEHP auch die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährdet und als fruchtschädigend angesehen werden könnte.
Unumstritten sei zudem, so der Sachverständige, dass DEHP maßgeblich an dem Phänomen schwarze Wohnung beteiligt ist. Dabei handelt es sich um eine Ansammlung von an Staub gebundenen Weichmachern auf Oberflächen des Mobiliars, das so genannte Fogging-Phänomen.
Der Kläger hatte seiner Lebensgefährtin und sich etwas Gutes tun wollen, als er aus seinem gerade gekauften Altbau alles Baufällige entfernte, die alten Elektrokabel herausriss und im Juli 2001 in einem Baumarkt brandneue Elektrokabel erwarb. Just hatte er sie in den Wänden sowie im Fußboden- und Deckenbereich seines Fachwerkhauses verlegt, da stellte er entsetzt fest, dass ölige Flüssigkeit aus den Kabelenden austrat.
Dazu die 13. Zivilkammer des Bonner Landgerichts in dem Urteil: Durch den Weichmacheraustritt aus den fehlerhaften Kabeln ist Eigentum des Klägers verletzt worden. Die Beklagte hafte entgegen ihrer Ansicht sehr wohl als Produktherstellerin. Der Kläger habe Anspruch auf vollständige Entfernung der schadhaften Kabel und auf Ersatz der für den Rückbau und die Wiederherstellung erforderlichen Kosten. Denn eine Komplettsanierung sei erforderlich, so das Gericht. Dabei berücksichtigten die Juristen auch, dass DEHP nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gesundheit des Menschen schädigen kann. Phtalate seien nämlich auch im menschlichen Organismus anzutreffen, wobei als Hauptaufnahmequelle die Nahrung gelte.
(Az: 13 O 5 / 03)