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Ausländeramt verletzte Amtspflicht

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TROISDORF. Herbe Kritik der 1. Bonner Zivilkammer am Ausländeramt der Stadt Troisdorf! Die städtische Behörde sei verantwortlich dafür, dass sich eine junge Rumänin am Tag nach der Hochzeit überflüssigerweise für 86 Tage von ihrem Bräutigam trennen und nach Rumänien zurückkehren musste.

Da sie keine Aufenthaltserlaubnis in Troisdorf habe, so das Ausländeramt, müsse sie sofort ausreisen und erst mal in ihrer Heimat ein Visum beantragen. Dem jungen Paar war verschwiegen worden, dass eine Duldung hätte ausgesprochen werden können, wenn die Rumänin sich vor der Hochzeit beim Einwohnermeldeamt in Troisdorf angemeldet hätte.

„Das war eine Amtspflichtverletzung durch eine unvollständige Auskunft“, hielt die 1. Zivilkammer jetzt der vom Ehemann verklagten Stadt Troisdorf vor. Der Troisdorfer Bürger hatte die Stadt wegen der Amtspflichtverletzung auf 2100 Euro Schadensersatz und auf 1500 Euro Schmerzensgeld wegen entgangener Hochzeitsreise verklagt. Nach einem Vergleichsvorschlag der Kammer einigten sich die Prozessgegner darauf, dass das junge Paar 1260 Euro Schadensersatz für die Fahrtkosten nach Rumänien und zurück sowie Telefon- und Anwaltskosten erhält.

Auf Schmerzensgeld, so das Bonner Gericht, habe das klagende Paar keinen Anspruch. Vorsitzender Richter Heinz Sonnenberger: „Schmerzensgeld sieht das Gesetz in einem solchen Fall nicht vor, sondern nur bei einer Körperverletzung.“ Das wäre zum Beispiel denkbar, wenn der Bräutigam aufgrund der sofortigen Trennung nach der Hochzeit in tiefe Depressionen verfallen wäre. Aber das war im Prozess nicht vorgetragen worden.

Im Jahre 2003 war die Rumänin als Aupairmädchen zu einer Familie in Landsberg am Lech gekommen und hatte vom dortigen Ausländeramt für die Zeit ihrer Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dann lernte sie Ende des Jahres ihren späteren Ehemann kennen. Und um alles korrekt abzuwickeln, erschien das Paar drei Tage vor der am 2. April 2004 festgesetzten Hochzeit beim Ausländeramt in Troisdorf, um die ausländerrechtlichen Fragen zu klären.

Antwort der Behörde: „Da Sie nicht mehr Aupairmädchen sind, müssen Sie leider Deutschland verlassen, denn damit sind Sie illegal hier. Sie müssen nach Rumänien zurück, um ein neues Visum zu beantragen. Erst danach können Sie wieder einreisen.“ Wohl oder übel fügte sich die Braut, reiste am Tag nach der Hochzeit mit dem Bus nach Rumänien und konnte erst 86 Tage später wieder einreisen.

Dazu die Bonner Kammer: „Diese komplizierte Prozedur war nicht nötig. Hätte das Amt der Frau den Rat gegeben, sich in Troisdorf beim Einwohnermeldeamt anzumelden, wäre das Ausländeramt Troisdorf für sie zuständig gewesen und hätte eine Duldung aussprechen können.“ Darauf sei das Paar nicht hingewiesen worden. Formell habe das Amt zwar Recht gehabt, dass es noch nicht zuständig war, sondern das Amt in Landsberg. Aber zu einer umfassenden Auskunft hätte auch gehört, auf alle Möglichkeiten hinzuweisen. Richter Sonnenberger: „So aber war die Auskunft unvollständig. Man musste ihnen den richtigen Weg zeigen und zwar nicht den umständlichen über Rumänien.“