FRANKFURT. Man kann's ja mal versuchen: Ein US-Bürger, der die Deutsche Bundesbank zum Umtausch einer 100 000-Reichsmark-Banknote von 1923 zwingen wollte, ist gestern gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab der Deutschen Bundesbank Recht, die sich mit dem Verweis auf die vor knapp 80 Jahren abgelaufene Umtauschfrist geweigert hatte, das Geld aus dem Inflationsjahr in Euro zu wechseln (Az.: 1 E 6668 / 04).
Die Banknote wäre wegen der Währungsreform schon bei einem regulären Umtausch im Jahr 1925 nur den Bruchteil eines Pfennigs wert gewesen, erläuterte der Richter. Für eine Billion Mark erhielt man damals eine Reichsmark. Der Mann aus dem US-Staat Washington hatte den Schein im Nachlass seiner Eltern gefunden und von der Bundesbank schriftlich die Auszahlung verlangt. Mit dem Erlös wolle er seine Enkel unterstützen, schrieb er der Behörde, die sein Ansinnen aber ablehnte. Möglicherweise habe der auf Englisch verfasste Bescheid den Mann zu einer Klage bewegt, vermutete gestern das Gericht.
Zur Verhandlung war der Kläger nicht erschienen. Auf den Amerikaner kommen nun laut Gericht 363 Euro Verfahrenskosten zu. Es ist allerdings zweifelhaft, ob die Gebühr in den USA eingetrieben werden kann. (dpa)