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BauarbeitenEin Denkmal verschwindet

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Die historische Aufnahme zeigt das denkmalgeschützte Entree des früheren Juweliergeschäfts Hölscher auf der Hohe Straße. (Foto: Stadt Köln)

KÖLN - In der uniformen Reihe gesichtsloser Geschäftsfassaden der Hohe Straße bildete das Haus Nr. 114, in dem sich früher das Juweliergeschäft Hölscher befand, eine wohltuende Ausnahme. Die elegante, 1950 fertig gestellte Passage, die den Passanten gleichsam in das Geschäft hineinzog, stand als ein herausragendes Beispiel der Nachkriegsarchitektur unter Denkmalschutz. Einige Monate lang versperrte ein Bauzaun die Sicht auf das Haus. Und als der wieder abgebaut war, stellte Dr. Reinhard Heinemann, der Vorsitzende des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege in Köln, mit Entsetzen fest, dass auch die denkmalgeschützte Glasfassade verschwunden war. Die Genehmigung zum Abbruch hatte das Denkmalamt indes verweigert.

„Die Gestaltung mit der beidseitigen, teilweise geschwungenen Schaufensteranlage und der dunklen, vornehm erscheinenden Naturverblendung war wirkungsvoll auf die Präsentation von luxuriösen Waren abgestimmt“, erinnert sich Heinemann in seinem Schreiben an die Stadt. Die teilte im Kulturausschuss nun mit: Der Eigentümer habe schon vor zwei Jahren den Antrag gestellt, das Haus umzubauen. Das sei aber abgelehnt worden. Da die Schaufensteranlage nun aber trotzdem entfernt wurde, habe die Stadt ein Ordnungs- und Bußgeldverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet. Der habe erklärt, dass er selbst vor vollendete Tatsachen gestellt worden sei. Er habe die Firma, die das Lokal gemietet hatte, um Stellungnahme gebeten. Diese habe sich jedoch nicht geäußert, woraufhin er das Mietverhältnis gekündigt habe.

Firma ist wie vom

Erdboden verschluckt

Ebenso wie die denkmalgeschützte Glasfassade ist nun offenbar aber auch die Firma nicht mehr aufzufinden. Unter der angegebenen Adresse in Gelsenkirchen sei sie nicht zu ermitteln gewesen, erklärt das Denkmalamt. In der Ruhrgebietsstadt sei unter dem Firmennamen auch kein Gewerbe angemeldet. Und vom Geschäftsführer fehle ebenfalls jede Spur. Da diese Suche also ins Leere lief, prüft die Stadt die rechtlichen Möglichkeiten, nun doch gegen den Eigentümer der Immobilie ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Wer ein Denkmal beseitigt, kann laut Denkmalschutzgesetz dazu verpflichtet werden, es originalgetreu zu rekonstruieren. Außerdem droht ihm nach Angaben der Denkmalbehörde ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro. Dessen ungeachtet empfiehlt Heinemann, aus dem Fall eine Lehre zu ziehen: „Lehnt die Stadt den Antrag auf Umbau eines Denkmals ab, sollte sie danach ein Auge darauf haben, dass er nicht trotzdem vorgenommen wird.“