Das Belgische Viertel ist ein beliebtes Wohnquartier. Die Popularität lässt nicht nur die Mieten, sondern auch den Grundstückswert steigen. Immobilien werden intensiv verwertet, Hinterhöfe zunehmend verbaut. Dagegen wehren sich nun zwei Bürgerinitiativen, die schon mehr als 300 Unterschriften für eine bessere Wohnqualität gesammelt haben. Vor allem kritisieren sie, dass durch einen Ratsbeschluss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Neubauten und bestehender Bebauung unterschritten werden darf.
Seit im Hinterhof eine Halle mit Künstlerateliers zu acht so genannten Townhouses, kleinen Einfamilienhäusern, umgewandelt wurde, ist es vorbei mit der Ruhe in der Nachbarschaft. Der Hof besitzt wie die Bühne eines Amphitheaters eine perfekte Akustik. Das heißt, jeder hört jeden. Für die umliegenden rund 500 Wohneinheiten ist das genauso unerträglich wie für die Bewohner dieser Stadthäuser selbst, klagt die Anliegerin Gabriele Schwietering.
Die Initiativen Belgisch Grün und Maastrichter Straße kennen weitere Beispiele und Pläne für neue Hinterhofbebauungen, unter denen, so ihre Befürchtung, die umliegenden Altmieter zu leiden hätten. So ist ebenfalls zwischen Maastrichter und Genter Straße ein sechsgeschossiges Wohnhaus geplant, in einem Innenhof zwischen Maastrichter und Brabanter Straße ist nach Informationen der Initiative ein vierstöckiges Haus mit 20 bis 30 Wohneinheiten vorgesehen.
Bernd Streitberger, Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, bestätigt den Eindruck der Anwohner, dass ihr Viertel immer mehr verdichtet wird: Der Druck auf die inneren Flächen habe zugenommen. Einerseits freuen wir uns darüber, dass wir in der Neustadt noch Nischen für Bebauung haben, andererseits müssen wir aufpassen, dass das Milieu in dem Viertel nicht überfordert wird, meint der Dezernent. Viele Menschen im Belgischen Viertel sehen die Grenze des Zumutbaren aber schon längst überschritten.
Vor allem drei, vier Investoren kaufen hier, was zu kaufen ist, entmieten die Häuser, renovieren die Wohnungen und veräußern sie dann zu Spitzenpreisen. Für Höfe, Gärten, Lager- oder Werkstattgebäude, die zuvor rechtlich von den anderen Grundstückteilen abgetrennt worden sind, werden eigenständige Bauanträge eingereicht, sagt Schwietering. Begünstigt wird die Bautätigkeit hinter den Fassaden durch einen Ratsbeschluss von 1992. Er erklärt das Areal zwischen Aachener und Venloer Straße, Moltkestraße und Ring zum Sondergebiet, in dem die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen bestehenden Häusern und Neubauten (generell 40 Prozent der Gebäudehöhe) nicht eingehalten werden müssen.
Die Sondersatzung für den Bereich wurde erlassen, um bei der Schließung von Baulücken die Straßenfluchten erhalten zu können, so Streitberger. Dass sie als Begleiterscheinung die Bebauung von Hinterhöfen mit sich bringt, wurde damals offenbar nicht vorausgesehen. Wir werden den Satzungsinhalt überprüfen, verspricht der Dezernent. Ein Ergebnis werde sobald wie möglich dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt. Dann wird darüber zu reden sein, ob man die Satzung ändern muss. KOMMENTAR