BBK kann Namen behalten

Lesezeit 1 Minute

KERPEN. Keine Verwechslungsgefahr sieht die Gerichtsbarkeit zwischen den Fraktions-Benennungen der „Unabhängigen Wählergemeinschaft - Bürgerliste Kerpen“ (UWG) und dem jüngst gegründeten „Bürger Bündnis Kerpen“ (BBK). Bei einem Termin vor dem Amtsgericht ist dem UWG-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Scharping nahegelegt worden, von seiner Klage gegen das BBK abzusehen. „Ich kann das sogar nachvollziehen“, sagte Scharping danach - der Richter habe darauf hingewiesen, dass er bei den Kürzeln UWG und BBK keinerlei Ähnlichkeit sehe.

Für Scharping, der sich an den beiden Begriffen „Bürger“ und „Kerpen“ in der ausgeschriebenen BBK-Namensgebung stößt, ist jedoch in der Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen. Spätestens vor der nächsten Kommunalwahl 2009 will er erneut die Justiz bemühen. Denn: Tritt das BBK an, was sehr wahrscheinlich ist, wird der volle Namen den Wahlzettel zieren. Und dann soll es wieder vor den Kadi gehen. Als „unnötige Sache“ bezeichnete der BBK-Fraktionsvorsitzende und Ex-Sozialdemokrat David Held den Vorgang. Trotz des juristischen Zwischenspiels herrscht zwischen beiden Fraktionen nach eigenem Bekunden die schönste Harmonie. „Wir haben keinen Streit miteinander“, erklärte Wolfgang Scharping. (gri)