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Benno Wiersch muss fast vier Jahre in Haft

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Benno Wiersch zitterten die Hände - mit sichtbarem Entsetzen reagierte die ehemalige Karnevalsgröße um 13.11 Uhr auf den Richterspruch. Strafrichter Wolfgang Hansel verurteilte den früheren Sprecher des Festkomitees Kölner Karneval zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten; anschließend wurde dem Angeklagten der Haftbefehl vorgelegt. In diesem Moment schüttelte es Wiersch so stark, dass sein Rechtsanwalt Rüdiger Deckers ihm die Hand halten musste.

Die Nerven des Angeklagten entspannten sich erst, als er mehr als zwei Stunden nach der Urteilsverkündung gegen eine Kaution von 100 000 Euro die kahle Vorführzelle zunächst als freier Mann verlassen konnte. Anwalt Deckers („Ich lege Revision ein“) war mit Wierschs Ehefrau zur Bank geeilt und hatte die Bürgschaft besorgt.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass sich der Unternehmer unter anderem an dem 13-jährigen Sohn Jonathan der Prostituierten Nikolinka H. sexuell vergangen hat. Außerdem kam Richter Hansel zu dem Urteil, dass Wiersch auch Sex mit einem minderjährigen Mädchen hatte. Hansel ging mit den Angeklagten schonungslos ins Gericht: „Es war ein regelrecht professioneller Missbrauch eines Kindes, den Sie betrieben haben.“ Benno Wiersch habe seine einflussreiche Funktion ausgenutzt und Bordellbetreiberin Nikolinka H. angewiesen, „immer wieder Frischfleisch heranzubringen“. Die Sexpartner des Angeklagten sollten „möglichst jung“ sein. Per Telefon habe Wiersch „die Sauerei bestellt“.

Immer wieder kam Richter Hansel auf Wierschs Persönlichkeit zu sprechen: „Sie tragen zwei Seelen in ihrer Brust. Neben dem liebenden Familienvater gibt es eine dunkle Seite.“ Dies sei einfach „unerträglich und abscheulich“. Absolut unverständlich sei es, wie eine herausragende Persönlichkeit der Domstadt wissentlich ins kriminelle Rotlicht-Milieu abrutschen konnte. Wiersch sei an eine „völlig abgezockte Hure“ geraten, die in dem Angeklagten eine „Goldgrube“ gesehen habe.

Die Behauptung Wierschs, er sei wegen eines Rückenleidens zur Massage gegangen, hielt Hansel für absurd. Auch eine Intrige gegen den Angeklagten in der Unterwelt hält er für ausgeschlossen. Wegen Fluchtgefahr erließ das Gericht umgehend Haftbefehl. Es sei zu befürchten, dass sich Wiersch wegen der hohen Haftstrafe nach Spanien absetze, hieß es. Auf Mallorca besitzt der 58-Jährige eine luxuriöse Finca. Gleichzeitig beschlossen Richter Hansel und sein Beisitzer jedoch, den Haftbefehl unter bestimmten Vorraussetzungen außer Vollzug zu setzen. Dazu zählen neben der Kaution das Hinterlegen des Personalausweises bei Gericht sowie eine wöchentliche Meldepflicht bei der Polizei. Auch den Reisepass musste Wiersch abgeben. „Es kann nicht sein, dass sie sich auf Mallorca die Sonne auf den Pelz brennen lassen, während in Bulgarien der Sohn der Bordellbesitzerin ein trostloses Dasein fristet“.

Wiersch hatte bis zum letzten Moment seine Unschuld beteuert. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Ihr Mandant habe nicht mit Vorsatz den minderjährigen Jonathan missbraucht. Die Bordellbesuche wurden nicht abgestritten; aber das Alter des Jonathan H. sei Wiersch nicht bekannt gewesen. In den Räumen sei es schließlich sehr dunkel gewesen; außerdem habe Wiersch immer „vorher die Brille abgenommen“.

Zum Strafmaß wollte sich Festkomitee-Präsident Hans-Horst Engels gegenüber der Rundschau nicht äußern („ich bin kein Jurist“). Dass Wiersch die Straftaten begangen habe, könne er aber immer noch nicht glauben.