BONN/RHEINBACH – Die junge Mutter konnte ihre Tränen nicht zurückhalten. Sie weinte aber auch vor Erleichterung. Vor zwei Jahren musste die 28-Jährige – nach ihrer Trennung vom Ehemann - ihr Haus in Rheinbach verkaufen und hatte, weil sie sich mit der gesamten Situation überfordert fühlte, die Vermarktung einer Bausparkasse in ihrem Heimatort übertragen.In dem Maklervertrag war festgelegt worden – um den Kauf attraktiver zu machen -, dass die Immobile für den Käufer courtagefrei sein sollte.
2010 interessierte sich ein junges Ehepaar aus Süddeutschland, dem beruflich ein Umzug nach Bonn bevorstand, für das Haus. Nach Besichtigung war es von der Immobilie begeistert, auch den Kaufpreis von 279 000 Euro fand es „absolut angemessen.“ Schnell wurde man sich handelseinig. Bei einer abschließenden Besprechung mit der Bausparkasse machte der Vertreter den Käufern (die Verkäuferin war nicht anwesend) einen überraschenden Vorschlag: „Sie zahlen nur einen Kaufpreis von 270 000 Euro und zahlen die 9000 Euro als Courtage an uns.“
Damit hätte sie weniger Grunderwerbsteuern zu zahlen, und auch die junge Mutter würde es entlasten. Das wäre, so warb der Filialleiter für seinen Vorschlag, „für alle das Beste.“ Das junge Paar willigte ein. Und der endgültige Kaufvertrag wurde beim Notar unterzeichnet.
Rechnung über die volle Courtage
Bald darauf jedoch bekam die 28-Jährige von der Bausparkasse eine Rechnung über die volle Courtage von 9000 Euro. Die junge Frau stutzte, fragte bei den Eheleuten nach und erfuhr nachträglich von dem eigenmächtigen Handeln des Versicherungsvertreters: Erst werde gegen ihr Interesse der Kaufpreis heruntergehandelt, so die Mutter, und jetzt fordere das Institut auch noch doppelte Courtage. Das sei betrügerisch, so die 28-Jährige, die sich – trotz Angst vor den Konsequenzen – weigerte zu zahlen. Daraufhin wurde sie von der Bausparkasse verklagt.
Am Freitag lag der Fall erneut vor der 9. Zivilkammer des Bonner Landgerichts: Nach dreistündiger Beweisaufnahme war allen sonnenklar, dass der Mitarbeiter der Bausparkasse doppeltes Spiel getrieben hatte. Und doppelt kassieren wollte. Der Hauskäufer erklärte gestern als Zeuge, dass er selbstverständlich davon ausgegangen sei, dass der neue Zahlmodus mit der Verkäuferin abgesprochen gewesen sei.
Anspruch zurückgezogen
Der Rheinbacher Versicherungsvertreter versuchte sich gestern mühsam als Zeuge aus der Schlinge zu ziehen: Er behauptete, der Vorschlag zur Preisverschiebung sei von den Käufern gekommen. Für die Richterin war klar, dass die Kläger nicht korrekt gehandelt hatten und sie stellte klar, auf welcher Seite sie das Recht sah. Am Ende zogen die Anwälte der Bausparkasse ihren Anspruch zurück – und waren in einem Vergleich sogar bereit, die Anwaltskosten der 28-Jährigen voll zu übernehmen: immerhin geschätzte 5000 Euro.
Da die Mutter nicht rechtsschutzversichert ist, war die Erleichterung bei ihr gestern groß – auch, weil in wenigen Wochen die Geburt eines weiteren Kindes bevorsteht.