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Bonner gesteht Tötung der Joggerin

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LINZ / BONN. Die Inhaftierung eines 46-jährigen Bonners war doch kein Justizirrtum: Wenige Wochen nach dem Tod der 39-jährigen Joggerin Beate S. aus Sankt Katharinen bei Linz hat der zweifache Familienvater ein schriftliches Geständnis abgelegt.

In einer sogenannten Verteidigererklärung, die der Staatsanwaltschaft Koblenz vorliegt, heißt es: „Mit Entsetzen über meine Tat erkläre ich, dass ich die mir unbekannte Frau in den Morgenstunden des 23. Mai 2004 mit Messerstichen getötet habe. Die Tat ist für mich nicht erklärbar. Ich hatte Wahnvorstellungen." Über Einzelheiten der Tatumstände will sich der 46-jährige gebürtige Brite nur gegenüber einem Sachverständigen äußern, bestätigt sein Verteidiger Rüdiger Herzog gegenüber der Bonner Rundschau.

Nachdem die getötete Joggerin am Asberg bei Vettelschoss / Kalenborn entdeckt worden war, war der Krankenpfleger sofort in Verdacht gekommen: Denn am Tag des Verbrechens, an einem Sonntag, war er in der Nähe des Tatortes mit seinem Auto im Morast eines Waldweges stecken geblieben und musste mit einem Traktor abgeschleppt werden.

Nach Auskunft seines Verteidigers war der zweifache Familienvater, der seit einem Jahr getrennt von seiner Familie lebt, am Tag zuvor, einem Samstag, mit seinem jüngeren, 16-jährigen Sohn auf Fahrradtour in den Waldgebieten zwischen Linz und Rottbitze gewesen. Dabei will er sein Portemonnaie verloren haben - weswegen er am Sonntag mit seinem Auto erneut in das Waldgebiet gefahren und auf Suche gegangen war.

Als einen Tag später ein Spürhund die entkleidete Leiche der 39-Jährigen wenige hundert Meter entfernt fand, wurde der 46-Jährige an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Sachverständiger

prüft Schuldfähigkeit

Der mutmaßliche Täter wird jetzt von einem psychiatrischen Sachverständigen auf seine Schuldfähigkeit hin untersucht. Dabei soll auch die Frage geklärt werden, ob er bereits jetzt schon wegen einer seelischen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.

Nach Auskunft seines Verteidigers soll er sich bereits Wochen vor der Tat ständig bedroht gefühlt haben und hatte sich deswegen auch mit einem Messer bewaffnet. Der Verdacht, dass die getötete Mutter von zwei kleinen Kindern auch Opfer eines Sexualverbrechens geworden ist, hat sich nicht bestätigt.