SWISTTAL / BONN – Dieser Geruch ist furchtbar, streng und ekelhaft. Der Vater der Wirtin einer Swisttaler Kneipe suchte am Mittwoch im Buttersäure-Prozess vor dem Bonner Landgericht regelrecht nach Worten, um diesen unerträglichen Gestank zu beschreiben: „Wie Erbrochenes!", schob der 61-Jährige schließlich hinterher.
Der Tattag war der 10. Juli 2010. Am Abend sollte das Fußballweltmeisterschaftsspiel Uruguay - Deutschland um den 3. Platz stattfinden; viele Gäste wurden erwartet. Am Morgen dann dieser elende Geruch, der nicht das erste Mal das Wirtshaus mit Biergarten getroffen hat. Es war bereits das sechste Mal.
Langsam reifte bei der 31-jährigen Wirtin der Verdacht, dass ihr jemand übel mitspielen will. Die Polizei riet ihr sogar, den seit 2002 von ihr gepachteten Biergarten überwachen zu lassen: Der Bürgermeister genehmigte die Installation einer Videokamera, die den Außenbereich unter der Pergola im Blick hatte.
An dem 10. Juli schließlich ging der Täter in die Falle: Es war ein Nachbar, der morgens mit einer Gießkanne in der einen und einem kleinen Gefäß in der anderen Hand eine Flüssigkeit über Bänke, Tische und Boden goss. Dabei hatte er Gummistiefel und Handschuhe an.
Der 56-jährige Nachbar kam auf die Anklagebank. Wegen Sachbeschädigung ist er, wie berichtet, bereits vom Amtsgericht Rheinbach zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein: So wurde der Fall erneut aufgerollt.
Auch gestern beteuerte der Angeklagte: Er sei Baumpate und habe den Baum mit einem speziellen Pflanzendünger behandelt. Der Berufungsrichter aber fragte ungläubig nach: „Das glauben Sie doch selber nicht, was Sie erzählen!" Der Baum stünde vier Meter von der Gaststätte entfernt, „warum schütten Sie - wie auf den Bildern erkennbar - eine Flüssigkeit auf Tisch und Bänke?
Der feine Nachbar hatte darauf keine Antwort und entrüstete sich, wie zuvor schon in der ersten Instanz, umso mehr, dass man ihn mit den Videoaufnahmen in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Aber da hielt der Bonner Richter dagegen: Das Recht der Wirtin, ihr gepachtetes Eigentum vor weiteren Buttersäure-Anschlägen zu schützen, habe in diesem Fall entschieden Vorrang. Folglich verwarf das Gericht gestern die Berufung des 57-Jährigen: Es bleibt beim Urteil des Amtsgericht.
Einen „Stinketag" hat es seit dem 10. Juli nicht mehr gegeben, bestätigte die Wirtin als Zeugin. Am Fußballabend jedoch waren die Gäste nach innen oder bald schon nach Hause geflüchtet: Trotz des herrlichen Sommerabends konnte man draußen nicht sitzen. Den Schaden schätzt die Wirtin auf 1200 Euro.
Warum der Nachbar ihr so übel mitgespielt hat, weiß sie bis heute nicht. Gesagt hatte er ihr zuvor nichts.
