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Bonner LandgerichtEhemaliger Drogenboss ausgewiesen

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Diese beiden Polizistinnen bewachten 2002 das Landgericht bei der Urteilsverkündung gegen den ehemaligen Drogenboss. (Foto:Archiv)

Bonn – Der ehemalige Bonner Drogenboss Nizamettin B. , der im Mai 2002 vom Bonner Landgericht zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, ist kurz vor Weihnachten in den Irak ausgewiesen worden. Das wurde der Rundschau gestern aus Justizkreisen bestätigt.

Die Lufthansa-Maschine 696 brachte den 48-Jährigen am 22. Dezember von Frankfurt nach Erbil, der Hauptstadt der autonomen kurdischen Region im Nordirak. Das Flugzeug landete um 16.30 Uhr (Ortszeit), B. passierte den Zoll, der anschließend den deutschen Behörde die Grenzübertrittsbescheinigung zuschickte. Damit war B. offiziell ausgereist, ein dunkles Kapitel der Justizgeschichte – vorläufig? – beendet.

Drohungen gegen den Richter

Der türkische Kurde Nizamettin B. galt in den späten 1990er Jahren als führendes Mitglied einer Drogenmafia-Familie aus Kurdistan. Im Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts vom 10. Mai 2002 hieß es nach dem fast zweijährigen Prozess, der damals 39-Jährige könne nichts anderes als Drogenhandel. 700 Kilogramm Heroin soll B. mit Komplizen über Deutschland in die Niederlande geschmuggelt und damit Millionen Euro verdient haben. Drei Millionen Euro Drogengeld wurden ebenso eingezogen wie drei Immobilien, um die Verfahrenskosten von geschätzten 1,2 Millionen Euro zu sichern.Der Angeklagte war 1994 nach Bonn gekommen und lebte hier als Kaufmann; angeblich handelte die Familie mit Kichererbsen und Baumwolle.

Der Prozess fand unter großen Sicherungsauflagen statt. Nach Morddrohungen gegen den Vorsitzenden Richter bekamen er und seine Familie rund um die Uhr Personenschutz. Das Haus wurde mit Panzerglas versehen, ein Polizeiwagen vor der Tür postiert. In den Urlaub ging es nur mit Leibwächtern; wollten die Ehepaare in der Bonner City mal ein Eis essen, bildeten Polizisten ein Kordon um sie. Als die Frau des Richters ihr erstes Kind gebar, standen bewaffnete Beamte vor dem Kreißsaal. Bei Zeugenvernehmungen des Gerichts in der Türkei reisten die Bodyguards mit. Sie veranlassten, dass der Richter das Hotel wechselte, weil sie gehört hatten, dass ein Mordanschlag geplant sei. Jedes Mal, wenn B. und sein mitangeklagter Helfer Celal C. (damals 52) aus der Untersuchungshaft zum Landgericht gefahren wurden, ließ die Polizei den Verkehr an der Kreuzung Wilhelmstraße/Oxfordstraße stoppen. Postensicherten das Gerichtsgebäude, Besucher wurden genauestens überprüft.

Der in dem Prozess als eiskalt geschilderte Drogenboss B. solI sich in den 13 Jahren im Aachener Gefängnis geändert und von seiner Großfamilie gelöst haben, er wolle nun als Familienvater leben. Nach einem psychiatrischen Gutachten setzte die Strafvollstreckungskammer des Aachener Landgerichts den Rest der Strafe (die Untersuchungshaft wurde mitgezählt) und auch die Sicherungsverwahrungzur Bewährung aus. Am ersten Dezemberwochenende wurde B. aus dem Gefängnis entlassen, aber nicht sofort in die Türkei ausgewiesen, wie es das Ausländerrecht bei ausländischen Straftätern vorsieht. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte in Erwartung der sofortigen Abschiebung auf die weitere Strafvollstreckung verzichtet.

Als in Bonn bekannt wurde, dass B. auf freiem Fuß sei, war die Aufregung bei den damaligen Prozessbeteiligten groß. Nimmt er Rache?Der ehemalige Häftling aber musste sich nach seiner Entlassung wohlselbst die Ausweispapiere beim türkischen Konsulat besorgen; erst dann stellte das zuständige Ausländeramt in Aachen die Ausweisungsverfügung aus. (dbr)