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Bordellbesuche auf Staatskosten?

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ANSBACH. Ein fränkischer Sozialhilfeempfänger ist mit einer Klage auf Kostenerstattung von Bordellbesuchen vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gescheitert. Die Kammer wies gestern das Ansinnen des 35-Jährigen mit der Begründung ab, Kosten für sexuelle Bedürfnisse seien bereits mit dem Sozialhilfe-Regelsatz abgegolten, der die Aufwendungen für den allgemeine Lebensbedarf decke.

Der Mann wollte zusätzlich zu seiner Sozialhilfe monatlich vier Bordellbesuche, acht Pornovideos inklusive Fahrtkosten zur Videothek, sowie „Selbstbefriedigungszubehör für die Zeit während des Filmkonsums“ auf Amtskosten finanziert bekommen, wie das Gericht mitteilte. Inklusive der Gummipuppe forderte der Kläger insgesamt knapp 2500 Euro. Der Arbeitslose hatte seine Klage damit begründet, dass das Sozialamt nicht den Rückflug seiner aus Thailand stammenden Ehefrau bezahlen wolle, die ihr gemeinsames Kind in ihrer Heimat bei ihren Eltern zur Welt bringen wollte.

Nach der Geburt des Sohnes fehlte ihm und seiner Frau das Geld für ein Rückflugticket. Da ihm nun seine „Ehefrau nicht zur Verfügung steht“, hieß es in der Klage, müsse nun das Sozialamt für seine sexuellen Bedürfnisse aufkommen, um seine Gesundheit und sein körperliches Wohlbefinden zu erhalten.

Nachdem ihm sowohl das Sozialamt als auch jetzt das Gericht den Sex auf Steuerzahlerkosten verwehrten, kündigte der Kläger noch im Gerichtssaal Berufung an. Außerdem hat er vor dem Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt verklagt, weil das zuständige Konsulat in Thailand seiner Frau nicht das geforderte Rückflugticket spendieren will. Die Verfahrenskosten trägt der Staat. (ap)