Jetzt ist klar, dass sich Manfred Brennfleck, der frühere Chef des Excelsior Hotel Ernst, und die Schweizer Inhaber des Kölner Luxushotels 2003 nicht im Einvernehmen getrennt haben: Brennfleck wurde gekündigt, wogegen er jetzt vors Landgericht zog. Bei dem Gütetermin unterlag er weitgehend. Dabei geht es um viel Geld. Das Urteil von vor wenigen Tagen ist noch nicht rechtskräftig.
Brennfleck äußerte sich gestern nur sehr eingeschränkt zu den Vorgängen. Er wolle zwar in Berufung gehen, gleichzeitig aber unabhängig davon in Gesprächen mit dem Excelsior eine gütliche, für beide Seiten finanziell tragfähige Lösung suchen. Zur Sache könne er sich nicht im Detail äußern, weil mit dem Excelsior Stillschweigen vereinbart sei.
Laut Gerichtssprecher Dr. Hans-Georg Schwitanski ging es in dem Verfahren darum, dass das Luxushotel Brennfleck seinen Anstellungsvertrag und einen Darlehensvertrag gekündigt hatte, wogegen der Hotelier klagte. Der Darlehensvertrag über 400 000 Mark diente zu seiner Alterssicherung. Die Kündigung geschah, so das Gericht, weil Brennfleck 2002 für die Hotel AG einen Kreditvertrag über 1,5 Millionen Mark abgeschlossen habe, ohne den Aufsichtsrat davon zu unterrichten. Stimmt so nicht, widerspricht Brennfleck. Außerdem sei er ja nicht Alleinvorstand im Hotel gewesen. Weiterer Vorwurf: Brennfleck habe das Darlehen nicht im vertraglich vereinbarten Maße zurückgezahlt. Dazu äußerte sich der 55-Jährige im Hinblick auf die Schweigevereinbarung nicht.
Das Gericht erkannte ihm in seinem Urteil allerdings das Recht auf ein Arbeitszeugnis an. Im Gegenzug sprach es der Hotel-AG ein Schadensersatz in Höhe von gut 230 000 Euro zu.
Der Aufsichtsrat, so Gerichtssprecher Schwitanski, konfrontierte Brennfleck im Juni 2002 mit den Vorwürfen und sprach wenig später die Kündigung aus. Das Gericht entschied, die Kündigungen seien begründet und wirksam, weil grobe Pflichtverletzungen vorgelegen hätten. Nach der Kündigung der Darlehensverträge muss der ehemalige Hotelchef, der jetzt den renommierten Bitzerhof in Immendorf betreibt, die Darlehenssumme plus Zinsen (170 000 Euro) zurückzahlen, des Weiteren 30 000 Euro für entnommene Vorschüsse, 30 000 Euro für Reisen, die nicht im Interesse der Hotel-Gesellschaften gestanden habe, plus 2100 Euro Spesen.
Berufung vor dem Oberlandesgericht ist laut Sprecher Schwitanski noch bis Mitte April möglich.