Es war ein grausames Martyrium über mehr als zwölf Stunden, das der 20-jährige Häftling der Justizvollzugsanstalt Siegburg am Samstag durchlebte. „Das überstieg die Vorstellungskraft aller an den Ermittlungen Beteiligten“, betonte gestern der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Und: „So etwas darf eigentlich nicht vorkommen.“ Schließlich sei der Häftling dem Schutz des Staates unterstellt gewesen. Wie die Quälerei unbemerkt bleiben konnte, wusste gestern niemand zu beantworten.
Die Qualen begannen bereits am Samstagnachmittag für den 20-Jährigen, der eine Jugendstrafe von sechs Monaten wegen Diebstahls mit Waffen verbüßte. Die 17, 19 und 20 Jahre alten Mithäftlinge hätten von Anfang an geplant, den Mord als Suizid zu tarnen, so der Oberstaatsanwalt. Doch zuvor schlugen sie mit der flachen Hand, mit Fäusten und nassen Handtüchern auf den jungen Mann ein. Sie zwangen ihn, eine Mischung aus Wasser, scharfem Pulver und Salz zu trinken und eine Tube Zahnpasta zu essen. Nachdem sich das Opfer übergeben hatte, musste es Erbrochenes essen. Mit Gewalt brachten die Männer ihr Opfer auch dazu, aus der Schale der Toilettenbürste eine Mischung aus Urin und Speichel zu trinken. Die Peiniger vergewaltigten den 20-Jährigen und zwangen ihn, sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen. Um eine Erklärung für die Verletzungen des 20-Jährigen zu haben, zwang das Trio ihn, aus dem Fenster türkische Häftlinge zu beschimpfen. Andere Gefangene reagierten wie erwartet und verlangten, den 20-Jährigen zu verprügeln.
Als die Mithäftlinge das Opfer schließlich gegen Abend erhängen wollten, riss bei den ersten drei Versuchen das Kabel, mit dem sie ihr Opfer strangulierten. Aus Streifen von Betttüchern banden sie dann ein Seil, das sie zwischen der Tür zur Toilette und dem Türrahmen einklemmten. Nach etwa eineinhalb Minuten lösten sie den Strang, brachten das Opfer durch Schläge wieder zu Bewusstsein und spendierten ihm eine letzte Zigarette. Dann zwangen sie den 20-Jährigen, im Toilettenraum mit der Schlinge um den Hals auf einen Eimer zu steigen und diesen wegzutreten. Als Motiv für das brutale Vorgehen habe ein Beteiligter erklärt, „man habe sehen wollen, wie ein Mensch stirbt“.
Reduziertes Personal am Wochenende
Dass dies alles zunächst unbemerkt blieb, erklärte Oberstaatsanwalt Fred Apostel gestern unter anderem damit, dass die Tat am Samstag begangen wurde, als das Personal in der Justizvollzugsanstalt wegen des Wochenendes reduziert war. Nach derzeitigem Ermittlungsstand werde gegen keinen der Strafvollzugsbediensteten ein Verfahren wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht eingeleitet. „Ob sie hätten sensibler handeln müssen, das habe ich nicht zu beurteilen“, sagte Apostel. Während der Quälerei gelang es dem Opfer ein Mal, mit einem Rufknopf in der Zelle das Aufsichtspersonal zu alarmieren. Die Täter beteuerten aber über die Sprechanlage, dass sie den Schalter nur versehentlich berührt hätten. Später wurde die Zelle dann sogar von einem Aufseher betreten, nachdem sich andere Häftlinge über Lärm beschwert hatten. Der Beamte habe aber keinen Verdacht geschöpft, sagte Faßbender. Der 20-Jährige lag im Bett und „war wohl schon derart misshandelt, dass er nicht mehr zu irgendwelchen rationalen Handlungen fähig war“.
Zu dem Geschehen in Siegburg wollte sich das NRW-Justizministerium gestern nicht äußern, mögliche Konsequenzen seien vom Ergebnis der Ermittlungen abhängig. Generell, so Pressesprecher Ulrich Hermanski, sei es durchaus üblich, dass auf einen Notruf nur mit einer Nachfrage, nicht mit einem Kontrollgang reagiert werde.
Rechtsanwalt Peter Steenpaß, Mitbegründer des Arbeitskreises kritischer Strafvollzug, weiß von anderen Häftlingen in NRW, dass der Notruf nicht immer ernst genommen wird. „Ich habe schon oft gehört, dass es abends Stunden dauern kann, bis jemand reagiere.“ Das sei aber nicht allein auf die Bediensteten abzuwälzen. Mit dem Notruf werde einerseits durchaus auch Missbrauch betrieben, zum anderen seien die Bediensteten vielfach überlastet.
Einer der Siegburger Beamten wurde bereits vernommen, hieß es gestern. Der zweite habe eben erst einen Auslandsurlaub angetreten.