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„Das war kein Mobbing, das war die Wahrheit!“

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BRÜSSEL. Ist ein Unternehmen für das Seelenheil seiner Mitarbeiter verantwortlich? Dies ist nicht die Leitfrage irgendeines Führungskräfte-Seminars, sondern seit Tagen zentrales Gesprächsthema auf Brüssels Bürgersteigen.

In einem historischen Mobbing-Prozess wurde die belgische Post wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil ein verzweifelter Briefträger vor bösartigen Arbeitskollegen in den Selbstmord floh. Eigentlich schien es David van Gysel mit seiner Stelle im Postamt Wezembeek-Oppem gut getroffen zu haben. Statt durch die hektische Brüsseler Innenstadt hasten zu müssen, durfte er in dem beschaulichen Vorort Briefe und Päckchen mit dem Mofa ausfahren.

Doch die Kollegen machten ihm den Alltag zur Hölle: Als „fett und faul“ wurde der korpulente junge Mann verlacht. Während des Prozesses bekannte sich ein Kollege sogar eiskalt zu den Beleidigungen: „Das war kein Mobbing, das war die Wahrheit.“ Wenn van Gysel mal zur Toilette ging, wurde sein frisch sortierter Poststapel wieder durcheinander gewirbelt. Der Gepeinigte hielt dem Psychoterror im Postamt nicht lange stand. Allein im ersten halben Jahr nach Diensteintritt war er zwölf Wochen krank geschrieben. Der behandelnde Arzt diagnostizierte bei ihm schwere Depressionen und akute Angstzustände.

Verbitterter

Abschiedsbrief

Am 17. Oktober 2000 warf sich der Postbote vor einen Zug. Der Abschiedsbrief glich einer verbitterten Klageschrift: „Ich habe die Nase voll. Warum soll ich weitermachen?“ Der Prozess vor dem Brüsseler Strafgericht, den van Gysels Eltern angestrengt hatten, schreckte die belgische Öffentlichkeit auf und geht nun sogar in die Rechtsgeschichte des Landes ein: Richter Alain Morel verurteilte nämlich nicht nur drei besonders fiese Kollegen zu Haftstrafen auf Bewährung, auch der Arbeitgeber wurde zu einer Geldstrafe von 238 000 Euro verdonnert. Die Post soll ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Mobbing-Opfer vernachlässigt haben. Ein solches Strafmaß hatte nicht einmal die Staatsanwaltschaft beantragt. Die Post kündigte sogleich Berufung an.

Nicht so sehr die Geldbuße empört die Unternehmensführung, wohl aber die moralische Mithaftung für das eisige Betriebsklima in Wezembeek-Oppem. Von einem „folgenschweren Präzedenzfall“ sprach der Post-Anwalt. Ein Arbeitgeber könne weder für zwischenmenschliche Konflikte im Unternehmen noch für Stressreaktionen einzelner Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden. Die Familie van Gysel glaubt ebenfalls an weitreichende Folgen des tragischen Falls. Allerdings im positiven Sinn: „Jetzt ist Mobbing in unserer Gesellschaft kein Tabu mehr.“