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Degode-Bild ist Fälschung

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EIFELLAND. Anke Degode, Urenkelin des Eifelmalers Wilhelm Degode (1862-1931), und ihr Mann Wolfgang Hosfeld-Degode, behaupteten anlässlich der großen Degode-Ausstellung 2001 in Heimbach, das Gemälde „Gerolstein im Herbst“ sei eine Fälschung. Daraus entwickelte sich ein Streit, der sich acht Jahre lang hinziehen sollte. Jetzt entschied das Landgericht in Düsseldorf, dass das Ehepaar aus Kaiserswerth Recht habe.

Und so begann alles: Am 30. September 2001 eröffnete der Förderverein Maler der Eifel die Ausstellung mit 125 Werken Degodes. Anke Degode und Wolfgang Hosfeld-Degode aus Kaiserswerth entfernten „Gerolstein im Herbst“ aus der Ausstellung, weil sie sicher waren, dass es sich um eine Fälschung handele. Nur der Rahmen könne aus dem Jahr 1911, auf das die Tempera-Malerei datiert ist, stammen, alles andere sei gefälscht. Statt der für Degode typischen Detailversessenheit sei dieses Gemälde „nur grob dahingepinselt“. Mit Leinwand auf Holz habe der Künstler nie gearbeitet.

Anwalt: Revision

nicht zugelassen

In der Zeit tauchten diverse Kunstfälschungen in der Eifel auf. Dabei wurde - bis zum Fall Degode - nur die Signatur gefälscht. Weniger wertvolle Gemälde von Zeitgenossen Degodes wurden etwa mit Fritz von Willes Signatur versehen. Beim Degode-Bild soll nach Ansicht seiner Nachkommen alles gefälscht sein.

Der Andernacher Kunstfreund Werner Schumacher, der das Bild für die Ausstellung zur Verfügung gestellt hatte, wurde von Hosfeld-Degode informiert, dass es sich um eine Fälschung handeln solle. Er holte die Leihgabe in Heimbach ab, wehrte sich gegen den Vorwurf und kündigte Recherchen über das Werk an. Der Künstler Dr. Conrad-Peter Joist aus Euskirchen begutachtete das Gemälde und kam zu dem Schluss, es sei ein Original. Später klagte Schumacher auf Widerruf und Unterlassung der Behauptung, das Bild sei kein echtes Gemälde von Wilhelm Degode.

Im Mai 2005 wies der Richter am Düsseldorfer Amtsgericht die Klage Schumachers zurück, obwohl eine Kunsthistorikerin festgestellt hatte, dass es sich um einen Degode handeln könne. Das Gericht vertrat die Ansicht, es stehe nicht ausreichend fest, dass es sich um ein Original handele. Das müsse der Kläger beweisen.

Schumacher wandte sich an die nächste Instanz. Mehrere vom Landgericht angeschriebene Gutachter lehnten dankend ab. Gutachter, die von Hosfeld-Degode und seiner Frau vorgeschlagen wurden, waren dem Richter nicht neutral genug. Schließlich fand das Gericht eine Expertin aus Wiesbaden, die sich der Sache annahm. Sie kam zu dem Schluss, dass Bild sei falsch. „Das Urteil ist definitiv“, so Hosfeld-Degodes Anwalt Wilhelm Hausen aus Düsseldorf. „Das Bild ist eine Fälschung. Eine Revision wurde nicht zugelassen.“ Die Gutachterin habe etwa angeführt, so Hausen, dass die Kirche perspektivisch verzeichnet sei, was für Degode selbst bei Skizzen unüblich gewesen sei. Die Signatur sei in die Farbe hineingedrückt. Hausen: „Völlig untypisch für Degode.“ Außerdem weise das Werk verschiedene Stilelemente auf. Hintergrund und Himmel seien mit der für Degode typischen Detailtreue ausgeführt, die Bäume im Vordergrund aber impressionistisch widergegeben.

Die Kosten für das Verfahren (Streitwert: 2500 Euro) trägt Schumacher. „So einen Prozess hat man nicht alle Tage“, so Anwalt Hausen.