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„Der fast perfekte Mord“

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MAINZ. Für den grausamen Mord aus Eifersucht an einem Freund muss ein 23-jähriger Mann lebenslang hinter Gitter. Außerdem hat das Landgericht Mainz gestern die besondere Schwere der Schuld fest. Der junge Mann kann daher nicht mit einer frühzeitigen Entlassung auf Bewährung schon nach 15 Jahren hoffen.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Straßenbauer den 22 Jahre alten Freund im Januar vergangenen Jahres aus Eifersucht und gekränkter Eitelkeit mit zwei Kopfschüssen niedergestreckt. Dann warf er das Opfer kopfüber die Autobahntalbrücke bei Alzey (Rheinland-Pfalz) hinunter, um einen Selbstmord vorzutäuschen.

Die Freunde hatten beide um eine 19-jährige Erzieherin gebuhlt, die sich anscheinend nicht zwischen den Männern entscheiden wollte. Im Prozess beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Das Gericht sah die Merkmale der Heimtücke sowie der niederen Beweggründe bei dem Mord erfüllt und sprach von einer „grausamen unbarmherzigen Gesinnung“. Der Angeklagte habe sich mit Hilfe von Fernsehsendungen zu unaufgeklärten Mordfällen schlau gemacht. Fast sei ihm der perfekte Mord gelungen. Erst die Obduktion des Opfers habe ergeben, dass es sich bei dem Brückensturz nicht um einen Selbstmord gehandelt habe. (dpa)