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Erfolgreicher BerufsreiterReitschülerin über Jahre missbraucht

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Angeklagt war ein national und international erfolgreicher Berufsreiter aus Lindlar - er hat zwei Reitschülerinnen sexuell missbraucht.(Symbolbild: dpa)

KÖLN/LINDLAR – Das Kölner Landgericht hat einen 50-jährigen Reitlehrer aus Lindlar wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in einem Fall und des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in acht Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht gegen den 50-Jährigen ein Berufsverbot von drei Jahren, was den Unterricht von Reitschülerinnen unter 16 Jahren betrifft. Dieses Berufsverbot beginnt nach der Haftzeit.

Die Richter des Landgerichts hatten keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der als erfolgreicher Berufsreiter in der nationalen und internationalen Reitszene bekannt ist. Laut Gericht hat der 50-Jährige seine ehemalige Reitschülerin zwischen deren 13. und 15. Lebensjahr missbraucht.

Von den vielen Zeugen, die der Angeklagte zu seiner Verteidigung aufgeboten hatte, seien einige ganz hart an der Grenze zu einer Falschaussage gewesen, betonte der Staatsanwalt am letzten Prozesstag.

Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung an, dass die Vorlieben des 50-Jährigen für blutjunge Frauen belegt sind. Über anderthalb Jahre hatte der Reitlehrer ein Verhältnis mit einer 18-jährigen Auszubildenden. Dabei habe er die gleichen sexuellen Vorlieben gezeigt, wie sie auch die Reitschülerin im Prozess schilderte.

„Meine Mandantin leidet bis heute nicht nur unter den Folgen des Missbrauchs sondern auch, weil ihr in ihrem Dorf nicht gegelaubt wird“, sagte Anwältin Anja Waldner Polo.

Die Verteidigung hatte im Prozess zunächst versucht, die Legende aufzubauen, dass der Missbrauchsvorwurf konstruiert worden sei. Diese Behauptung wurde vom Gericht als schlichtweg falsch zurückgewiesen. Zum Prozessende räumte dann selbst die Verteidigung ein, dass diese Behauptung falsch sei. Dennoch forderte der Anwalt des Reitlehrers einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und das Berufsverbot plädiert..