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Erste Sicherungsverwahrung für jungen Mörder

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BONN / SIEGBURG. Pascal Ilski, einer der drei Foltermörder der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg, zeigte gestern sein Gesicht nicht. Es blieb wie schon zum Prozessauftakt vor drei Wochen hinter einer Zeitung verborgen. Vor anderthalb Jahren noch hatte der Angeklagte sich gerne den Kameras präsentiert, sich als Showstar gefühlt, mit einem überheblichen, verächtlichen Grinsen. Gestern zur Urteilsverkündung im Prozess um den Foltermord hatte der heute 21-Jährige rote, verweinte Augen. Wie seine Mutter, die still im Zuschauerraum saß und schluchzte. Ihren Sohn konnte sie zunächst durch den Wald von Kameras kaum sehen.

Nach fünf Verhandlungstagen wurde Pascal Ilski gestern erneut wegen Mordes, drei Vergewaltigungen und fünf gefährlichen Körperverletzungen an einem damals 20-jährigen Zellengenossen zu 15 Jahren Haft verurteilt. Dabei wurde, wie schon im ersten Prozess, für den zur Tatzeit 19-Jährigen das Erwachsenenstrafrecht angewandt. Der Vorsitzende Richter Theo Dreser mit sehr deutlichen Worten: „Das stundenlange Quälen, die vielen Demütigungen und massiven Verletzungen und schließlich das ,Weghängen eines Mithäftlings, das hat mit jugendtypischer Verfehlung nichts zu tun."

Darüber hinaus aber - und das ist eine Verschärfung der Strafe für den Foltermörder - hat die Kammer die vorbehaltene Sicherungsverwahrung für Pascal Ilski ausgesprochen. Es ist das erste Mal, seit das Gesetz im April 2004 in Kraft getreten ist, dass diese Maßnahme ausgesprochen wurde. Die Bonner Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte trotz seiner Verwandlungen eine „dissoziale Persönlichkeit" ist und nach wie vor einen Hang zu gefährlichen Straftaten hat. „Würde man ihn heute rauslassen", so Dreser, „würde er weitermachen."

Dennoch haben die Bonner Richter „einen Spagat" gewagt: Obwohl das Verhalten des 21-Jährigen „auf menschlich tiefster Stufe" stehe, verurteilten sie ihn nicht zu lebenslanger Haft. Bei einem Heranwachsenden müsse die Chance zur Wiedereingliederung höher stehen als der Sühnegedanke. So sehe es der Gesetzgeber auch für einen „jungen Mörder" vor. Diese Chance sahen die Bonner Richter bei Pascal. Auch, dass er das Verbrechen bereut: Vor allem der Brief, den der 21-Jährige an das Opfer schrieb, hat die Richter offenbar beeindruckt. Er wurde im Prozess vorgelesen, als kein Publikum da war, es sollte eine Zwiesprache sein, die nicht veröffentlicht werden sollte.

Pascal Ilski, so einer seiner Anwälte nach der Urteilsverkündung gestern, sei heute „moralisch in der Lage, die Strafe anzunehmen". Dennoch will die Verteidigung eine Revision prüfen. So auch Oberstaatsanwalt Robin Fassbender, der mit seinem Revisionsantrag nach dem ersten Urteil Erfolg beim Bundesgerichtshof hatte. Er hatte damals wie heute lebenslang und die vorbehaltene Sicherungsverwahrung gefordert. Nach dem Urteil gestern schien der Ankläger zufrieden: „Das Primärziel ist erreicht. Es ist sichergestellt, dass Pascal in Haft bleibt, wenn er sich nicht weiterentwickelt."

Das zweite Urteil war gestern auch unter Richterkollegen mit großer Spannung erwartet worden. Immerhin, so hatte Dreser gestern vorausgeschickt, sei es nicht nur ein „Fall, der an die Grenzen menschlichen Verhaltens rühre", sondern - weil es ausgerechnet in der Zelle eines Jugendgefängnisses passiert ist - auch ein Fall, der eine Diskussion um das Jugendstrafrecht ausgelöst hat.