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Ex-VorständeGAG und ihre Altlasten

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KÖLN – Der Rechtsstreit ist beendet. Zumindest vorläufig. Am Donnerstag hatte das Kölner Landgericht die Schadensersatzklage der GAG gegen ihren Ex-Vorstand Günter Ott abgewiesen. Gestern befasste sich der Aufsichtsrat noch vor der Hauptversammlung mit dem Urteil. Ob das Unternehmen Berufung einlegen wird, ließ das Gremium offen.

Das Urteil werde nun zunächst von den Anwälten geprüft, hieß es auf Anfrage mehrerer Aktionäre, dann werde der Aufsichtsrat entscheiden.Hintergrund der Klage bildete der Umbau des Stammhauses am Heumarkt, der mit rund acht Millionen Euro erheblich teurer ausfiel als zuvor berechnet. Der Aufsichtsrat warf dem Ex-Vorstand die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht vor und forderte von ihm Schadensersatz in Höhe von 4,5 Millionen Euro, womit er in erster Instanz scheiterte. Es gebe zwar Interessenten, doch sei eine Veräußerung des vollvermieteten Hauses derzeit für die GAG kein Thema. Auch weil man keine Chance sehe, die Sanierungskosten beim Verkauf wieder herauszubekommen, sagte Vorstandsmitglied Sybille Wegerich.

Für Nachfragen sorgten auch Pensionsansprüche vier früherer Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsbericht 2011 Niederschlag gefunden hatten. Wie der amtierende Vorstand mitteilte, wurde im vergangenen Jahr fast eine halbe Million Euro an sie ausgezahlt. Neben Ott (127 500 Euro) gehörten laut GAG zu den Pensionären auch die Ex-Chefs Jürgen Noppel (91 291 Euro), Joseph Fink (127 475 Euro) und Burkhard von der Mühlen (145 020 Euro).

Unterm Strich zeigten sich die Anteilseigner zufrieden: Der Konzerngewinn stieg nach Abzug von Steuern von 18,161 Millionen auf 24,819 Millionen Euro. Dass der Großteil in Rücklagen geht und die Dividende seit Jahren nur bei 50 Cent pro Aktie liegt, sorgte – wie jedes Jahr – für Kritik. (cid)