SWISTTAL/BONN – Fast zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 27-Jährigen in Miel hat das Bonner Amtsgericht die 39-jährige Schwägerin des bereits verurteilten Täters wegen Falschaussage in zwei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Am Morgen des 19. Januar 2009 wird die junge Frau in ihrer Wohnung in Miel von ihrem Liebhaber getötet: Die Mutter eines damals vierjährigen Sohnes war mit einem Hammer niedergeschlagen und mit sieben Messerstichen getötet worden. Das Paar hatte sich vier Tage zuvor getrennt, der 37-Jährige wollte zurück zu seiner Ehefrau - auch nachdem ein gemeinsames Restaurant-Projekt in Zülpich einen Monat nach der Eröffnung des Lokals buchstäblich in Flammen aufgegangen war. Am Tattag wollte der Geliebte angeblich noch einige „Gegenstände bei ihr abholen", die dann verschwunden waren: Laptop, zwei Mobiltelefone, auch ihre Geldbörse mit Scheckkarte.
Der 37-Jährige wurde wegen Mordes aus Habgier angeklagt. Das Bonner Schwurgericht jedoch verurteilte ihn am 13. Oktober 2009 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft.
In dem Fall ist vieles unaufgeklärt geblieben, so auch die Rolle der 39-jährigen Schwägerin des Täters. Sie war unter Mordverdacht geraten, weil sie dem Angeklagten ein falsches Alibi verschafft hatte und weil sie die Tatwerkzeuge und die Beute verschwinden ließ - was sie zunächst ebenfalls bestritten hatte. Vier Monate saß die Frau wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft, aber eine Mittäterschaft konnte ihr nie nachgewiesen werden. Es gab keine DNA-Spuren, keine Zeugen. Auch ein später erstelltes Fasergutachten blieb ohne Befund.
Angeklagt wurde die 39-Jährige dennoch: wegen uneidlicher Falschaussage vor einem Ermittlungsrichter in zwei Fällen. Gestern, fast zwei Jahre nach dem Tod der jungen Frau in Miel, musste sich die Schwägerin vor dem Bonner Amtsgericht verantworten - und wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Als Familienmitglied hätte sie von Anfang an schweigen können. Aber die 39-Jährige habe ihre Aussage den Ermittlern aufgedrängt, um die Tat zu vertuschen und um dem Angeklagten ein Alibi zu verschaffen. Am Ende sei die Ermittlungsarbeit durch ihren Auftritt empfindlich behindert worden. „In einem Mordverfahren zu lügen", so der Staatsanwalt gestern, sei eine erheblich rechtswidrige Tat: „Sie hat einen Mörder gedeckt." Und der Amtsrichter betonte im Urteil: Hier geht es nicht um „ein Alibi für einen Trunkenheitsfahrer, sondern für einen Totschläger". Ihr Verteidiger Martin Kretschmer betonte gestern, dass seine Mandantin, die damals durchaus auch unter dem Einfluss des dominanten Täters gestanden habe, später zur Polizei gegangen war, um ihren Fehler wieder gut zu machen. Dennoch vergehe kein Tag, so die Angeklagte gestern in ihrem Schlusswort, an dem sie nicht an das Opfer denken müsse, und an deren kleinen Sohn, der ohne Mutter aufwachsen müsse. Und auch der Amtsrichter betonte in den Urteilsgründen: Die Angeklagte sei auch unabhängig von der gerichtlichen Sanktion gestraft genug. Viel werde gemunkelt, ob sie nicht doch noch mehr verstrickt sei.