RHEINBACH. Philosophisch nach Art von Goethes Faust gab sich am Freitag vor dem Rheinbacher Amtsgericht ein 26-jähriger Student. Ich weiß, dass ich nichts weiß. Keine Erinnerung habe er an die frühen Morgenstunden des 19. November. In dieser Nacht soll er stark angetrunken über die Landstraße von Rheinbach Richtung Merzbach gefahren sein. Im Straßengraben, hinter dem Lenkrad seines Wagens sitzend, fanden ihn zwei Polizeibeamte.
Die Ordnungshüter hatten seinerzeit festgestellt, dass der junge Mann stumpfer Stimmung gewesen sei. Ein Test ergab eine Alkoholkonzentration von 2,19 Promille.
Ich bin am nächsten Morgen aufgewacht und erinnerte mich, dass mein Führerschein weg war. Mehr weiß ich nicht mehr, bekannte der Chemiestudent. Dennoch war er sich sicher, nicht gefahren zu sein: Ich war ja richtig besoffen! Es kann nicht sein, dass ich gefahren bin. Das hätte ich gar nicht mehr gekonnt. Er äußerte die Vermutung, dass ein Zechkumpan das Steuer übernommen haben könnte: Aber ich weiß nicht, wie der heißt. Ich kenne ihn nur vom Sehen. Dieser, so stellte er als These in den Raum, hätte eventuell das Auto in den Graben gefahren und sich anschließend abgesetzt. Dann hätte er Sie ja in hilfloser Lage allein zurückgelassen, fasste Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert zusammen: Wenn das so wäre, könnten Sie ihn belangen!
Der Angeklagte gab sich aber pessimistisch. Ich war schon so oft wieder in dieser Kneipe! Aber er war nicht da. Wenn ich ihn dort nochmal gesehen hätte, wäre ich auch froh! So blieb dem Richter nichts weiter übrig, als sich an den Indizien zu orientieren. Und die sprachen eindeutig gegen den angehenden Naturwissenschaftler. Als wir ihn fanden, saß er auf dem Fahrersitz und telefonierte. Er hatte sich offenbar einen Abschleppwagen gerufen, berichtete ein 45-jähriger Polizist im Zeugenstand. Niemand weiteres habe sich im Auto befunden. Lediglich ein Sechserpack mit Bierflaschen habe auf dem Beifahrersitz gelegen.
Bestritten hatte der damals 25-Jährige die Fahrt keineswegs. Zum Verhängnis wurde dem Studenten ein bestimmter Satz in der Aussage beider Polizisten. Er meinte: Wenn ich nicht in den Graben gefahren wäre, hättet ihr mich nie gekriegt. Dieses Detail war offensichtlich in den schriftlichen Unterlagen zum Fall nicht enthalten.
Der Verteidiger des jungen Mannes reagierte darauf ungehalten: Warum haben Sie das denn damals nicht mit zu Protokoll genommen?, fragte er. Angesichts der veränderten Sachlage sah der Jurist offenbar keine Möglichkeit mehr, den Richter von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen. Nach einer kurzen Rücksprache unter vier Augen ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt verkünden, dass er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehme. Er akzeptiert damit eine Geldstrafe von 150 Euro.
Außerdem muss er sechs Monate lang seinen Führerschein abgeben und wird sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen müssen.