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Freiheitsstrafe für falschen Architekten

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GEMÜND. „Dieser Mann hat mich finanziell ruiniert“, entfährt es dem 35-jährigen Zeugen. Die Emotionen kochen hoch im Saal 33 des Amtsgerichts Schleiden. Auf der Anklagebank sitzt der angebliche Diplom-Ingenieur und Architekt, der dem Zeugen ein Haus baute. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen Betrug und falsches Führen von Titeln vor.

Damit habe er den Häuslebauern falsche Tatsachen vorgespielt. Sie wähnten sich in guten Händen und hätten daher bei der Immobiliengesellschaft, für die der Angeklagte tätig war, ihr Traumhaus in Auftrag gegeben. In etlichen Dokumenten, etwa dem Deckblatt des Angebots, sei der Eindruck erweckt worden, dass der 62-Jährige Architekt und Diplom-Ingenieur sei.

„Ich habe immer gesagt, dass ich kein Architekt bin“, wehrt dieser sich. Und in Bezug auf den Titel „Diplom-Ingenieur“ sei er davon ausgegangen, dass er ihn führen dürfe, so der Angeklagte. Ein vergleichbares Studium habe er 1969 in England an einem College erfolgreich abgeschlossen.

Doch Amtsrichterin Katja Maxrath-Brang erkannte dies nicht an. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der technische Angestellte im Jahr 1992 bereits wegen des gleichen Vorwurfs vor dem Amtsgericht Schleiden verurteilt wurde. „Spätestens da musste Ihnen doch klar sein, dass Sie den Titel nicht führen dürfen“, meinte die Richterin. Nach einigem hin und her, zeigte sich der falsche Architekt in diesem Punkt geständig.

Auch 750 Euro

Geldbuße

Der zweite Schwerpunkt der Anklageschrift befasste sich mit den Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde - dem Vorwurf des Betruges. Auch hier schien alles eindeutig, doch der Angeklagte zeigte keine Einsicht. „Wir können das jetzt auf kleiner Flamme kochen oder wir brechen hier ab und steigen an einem anderen Termin tiefer in die Beweisaufnahme ein“, zeigte Richterin Maxrath-Brang die Alternativen auf. Die Diskussion wurde hitziger. „Der lügt doch wie gedruckt. Wenn er den Mund auf macht, dann lügt er“, verlor der enttäuschte Bauherr die Fassung. Verständlich, bei einem 125 000 Euro teuren Haus, das er wegen der Baumängel nicht bewohnen kann.

Der Anwalt des Angeklagten forderte eine Unterredung ohne die Beteiligten, um in der Sache weiterzukommen. Die Richterin kam dem nach. Es fand eine Unterredung zwischen Anwalt und Angeklagtem statt, nach der die Verhandlung fortgesetzt wurde und der 62-Jährige in diesem Punkt sein Fehlverhalten einräumte. Eine weitere Beweisführung war nicht mehr nötig.

Wegen Betruges und falschen Führens von Titeln verurteilte Richterin Katja Maxrath-Brang den Beschuldigten schließlich zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafmildernd habe sie dabei die Geständnisse gewertet, das fortgeschrittene Alter sowie die Ankündigung des Angeklagten, in den nächsten Monaten aus dem Berufsleben auszuscheiden. Dagegen standen verschärfende Tatsachen wie die Eintragungen im Strafregister, darunter die bereits erfolgte Verurteilung im Jahr 1992, die hohe Konstanz, die dadurch zu Tage trat sowie die erhebliche Vermögensgefährdung, die bei 125 000 Euro vorliege. Da die Bewährungsstrafe nicht unmittelbar spürbar sei, verhängte die Richterin noch eine Geldbuße in Höhe von 750 Euro. Der getäuschte Hausbauer nahm das Urteil mit Unverständnis zur Kenntnis: „Die Strafe ist lächerlich.“