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Fünf Jahre Haft für Tötung aus Versehen

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KÖLN / BERGISCH GLADBACH. Fünf Jahre muss ein 40-jähriger türkischstämmiger Vater in Haft, weil er aus Versehen seinen 16-jährigen Sohn Fatih auf einem Sportplatz in Gladbach erschossen hat. Zusammengesunken saß der Angeklagte Ilhan Ö. auf der Anklagebank im Saal 210 des Kölner Landgerichts, wo das Urteil gestern gefällt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert, sein Anwalt ein „mildes Urteil“, weil „keine Tötungsabsicht“ vorgelegen habe.

Zu den Vorfällen am Abend des 30. Juni 2005 auf dem Sportplatz von Blau-Weiß Hand äußerte sich der Angeklagte Ilhan Ö., der sich als „gebrochener Mann“ bezeichnete, zunächst nicht selbst. Erst redete wieder einmal sein Verteidiger. Es sei um Geld und Ehre gegangen, erklärte der Anwalt. Denn nach einer Schlägerei am 8. März 2003 war Ilhan Ö. schwer verletzt worden. Doch nur drei der vier Übeltäter wurden bestraft. „Es ging um Schmerzensgeld, vor allem um eine Entschuldigung“, versuchte der Verteidiger zu erklären. Doch das eigentlich anvisierte Opfer, der nicht bestrafte Adem D., habe dies grob zurückgewiesen.

Doch warum hatte Ilhan Ö. eine Pistole FN 675 dabei, wenn es doch nur um eine „Aussprache“ ging? „Zu meiner eigenen Sicherheit“, sagte der Angeklagte, denn er sei ja schließlich nur in Begleitung seiner beiden Söhne gewesen, die nicht eingreifen sollten. Adem D. hingegen wurde von zwei seiner Kumpanen begleitet, wovon einer damals wegen schwerer Körperverletzung (das Opfer war Ilhan Ö.) bestraft worden war. Ilhan Ö. gestand, die Waffe gezogen und durchgeladen zu haben. „Zur Einschüchterung.“ Doch das Gericht glaubte ihm nicht.

Es stellte fest, dass der vierfache Familienvater in Richtung des Adem D. gezielt habe. „Sie mussten nur noch abdrücken. Es war kurz vor der Schussabgabe“, begründete Terhorst die Entscheidung, dass versuchter Totschlag vorlag. Weil Adem D. gegen die Waffe schlug, als Ilhan Ö. gerade den Abzug betätigte, schoss er seinem Sohn Fatih in den Kopf. Noch am Tatort verstarb der 16-Jährige, weshalb sein Vater auch wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe verurteilt wurde.