300 Euro Strafe wegen Beleidigung muss ein 33-jähriger Hartz-IV-Empfänger zahlen, der einem Polizisten bei einer Ausweiskontrolle in einem Park „Nazi-Methoden" unterstellt hatte. Auf die Bitte des Beamten, seinen Personalausweis zu zeigen, hatte er geantwortet: „Das ist ja wie in Hitlers Zeiten."
Der Polizist hatte den Ausweis sehen wollen, weil Anwohner gemeldet hatten, in der Parkanlage im Rechtsrheinischen werde mit Drogen gehandelt. Der 33-Jährige nannte das „Nazi-Methoden" und sah den Grund für die Kontrollen nicht ein. „Ich fühlte mich an meine Schulzeit erinnert, wo man mir nahe gebracht hatte, was die Nazis alles gemacht haben", sagte er gestern. Gegen einen Strafbefehl über 300 Euro hatte er Einspruch eingelegt, so dass er nun von dem Amtsrichter stand. Das einzige Argument für seine Rechtfertigung war, dass auch im Dritten Reich immer nach Ausweisen gefragt worden sei. Der Amtsrichter bewies viel Geduld und erläuterte dem Angeklagten, welchen Grund die Ausweiskontrolle hatte. Doch der blieb dabei, dass der Polizist damals bloß „Terz“ machen wollte. „Es ist das gute Recht des Polizisten, so vorzugehen, gerade bei den Vorgaben", erklärte der Richter und erhielt als Antwort nur eine abfällige Geste.
„Mir ist es mehr als unangenehm, mit Hitlers Polizisten gleichgesetzt zu werden", sagte der Polizist im Zeugenstand, wofür der Richter volles Verständnis hatte. Ihm gefiel zudem nicht, mit welcher Einstellung der Angeklagte vor Gericht auftrat. „Sie sind offenbar sehr aggressiv unterwegs", sagte er zu dem 33-Jährigen, der schon wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" aufgefallen ist.
Nur dass eine Verurteilung einschließlich der Prozesskosten für ihn teurer würde, bewog den Angeklagten schließlich, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. 300 Euro seien als Strafe angemessen, fand der Richter und lehnte die Bitte um eine niedrigere Strafe ab. (huh)