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Gestüt Reichshof ohne Pächter

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OBERAGGER. Ziemlich überrascht war Ruud Broeders, seit April Pächter des Araber-Gestüts Reichshof, als er im Juni nach einem Wochenende im heimatlichen Holland auf das Gestütsgelände zurückkehrte. Das Wohnhaus, in dem er seit dem Tod der früheren Besitzerin Ruth Pack wohnte, war verschlossen.

Der vom Amtsgericht Waldbröl eingesetzte Nachlasspfleger, Hans-Martin Knief aus Rösrath-Forsbach, erklärte gegenüber der OVZ, er habe die „Vermutung“ gehabt, dass der Pachtvertrag zwischen Ruth Pack und Broeders „rechtlich nicht wirksam zustande gekommen“ sei. Es fehlten die klassischen Merkmale eines Pachtvertrages. Da er zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Erbes verpflichtet sei, hätte er handeln müssen. Er habe daher eigenes Personal zur Versorgung der Pferde eingestellt.

Von den in seiner Nähe wohnenden Erben - ein Sohn, zwei Töchter -, die seit Jahren keinen Kontakt mit der Mutter hatten, will Knief bei seinen Maßnahmen nicht beeinflusst worden sein. „Ich bin nur dem Gericht gegenüber verpflichtet und für das Wohl der Tiere verantwortlich“, unterstreicht Knief.

Für Broeders stellt sich der Vorgang indes anders dar: In einem Gespräch mit dem Nachlasspfleger habe Knief von einem „Missverständnis“ gesprochen. Er, Broeders, habe deshalb auf die Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung verzichtet. Doch anstelle der Hausschlüssel habe der Pächter nach Gesprächen auch mit Ruth Packs Kindern die fristlose Kündigung seines Vertrages erhalten. Die Begründung: Er habe Personal auf dem Gestüt Prügel angedroht. Dieser Darstellung widerspricht Knief. „Der Pachtvertrag sei nicht gekündigt worden, da er juristisch unwirksam zustandegekommen sei.“ Der Vertrag war vom langjährigen Anwalt Ruth Packs, Stephan von Hardenberg in Lindlar, ausgearbeitet worden. Nach Prüfung durch das Kreisveteriäramt waren einige Formulierungen noch präzisiert worden.

Nach Auffassung des Nachlasspflegers hätten Juristen ihn inzwischen in seiner Auffassung bestätigt. Gegenüber der OVZ bestätigte Knief, dass er Broeders eine Abfindung von 10 000 Euro angeboten habe, um, wie er sagte, die Angelegenheit auf einfache Weise zu bereinigen. Broeders habe das Angebot jedoch zurückgewiesen und auf die Erfüllung seines Pachtvertrages bestanden.

Inzwischen wurde Broeders Anwalt durch das Landgericht Köln die Feststellungsklage zugestellt. Nach dessen Stellungnahme wird das Gericht darüber zu entscheiden haben, wer das Gestüt der Shagya-Araber und ihre Zucht weiterführen darf.