EUSKIRCHEN. Mit einem Mistel-Zweig und Beruhigungstabletten in der Hand trat ein wegen Körperverletzung angeklagter 66-jähriger Senior vor seinen Richter am Amtsgericht. Das bereits verwelkte Grünzeug war im Dezember 2008 Anlass für eine handgreifliche Auseinandersetzung zwischen dem Rentner und einem Polizisten.
Richter Dr. Michael Nehring hatte seine liebe Mühe, die Geschehnisse zu rekonstruieren. Demnach war der Rentner im Raum Mechernich unterwegs, um für die Weihnachts-Dekoration einen Mistel-Zweig zu schneiden. Dabei sei er am Grundstück eines verstorbenen Bekannten vorgefahren. Dort habe er sich seit Jahren das dekorative Grün besorgt - mit Erlaubnis des zwischenzeitlich Verstorbenen.
Als er gerade mit der Astschere zur Tat schreiten wollte, sprach ihn ein Mann an. Der habe darauf hingewiesen, dass die Mistel unter Naturschutz stehe und es auch verboten sei, fremde Grundstücke zu betreten. Und plötzlich eskalierte die Situation. Zuerst habe sich der Unbekannte entfernt und sei in Begleitung einer Zeugin zurückgekehrt. Dann habe sich der Mann als Polizist zu erkennen gegeben und per Handy einen Streifenwagen alarmiert.
Beide machten jetzt vor Gericht unterschiedliche Angaben. Der Angeklagte sagte, der Polizist habe ihn gehindert, seine Ausweis-Papiere und ein ärztliches Attest aus seinem Pkw zu holen. Die ärztliche Bescheinigung habe belegt, dass er sich wegen einer Nerven-Erkrankung nicht aufregen dürfe. Der Beamte habe ihn in den Polizei-Griff genommen. Daraus habe er sich befreit und sei zum Pkw gegangen. Als er die Dokumente geholt und die Heckklappe geschlossen habe, sei der Polizist plötzlich neben ihm aufgetaucht und von der Klappe am Kopf getroffen worden.
Der Polizist schilderte hingegen, dass ihn der Angeklagte durch einen Griff in Bereichs des Kragens gewürgt habe. Unstrittig blieb, dass die Aufregung für den angeklagten Senior offensichtlich dann doch zu viel war und er, Sekunden später, kollabierte.
Er lag mit verdrehten Augen auf dem Boden und zuckte am ganzen Körper, erinnerte sich der Polizist. Die alarmierte Notärztin fand den Angeklagten am Tatort allerdings in stabiler Seitenlage und mit einer wärmenden Decke gut versorgt vor, wie sie vor Gericht bestätigte.
Der Polizist hatte alles getan, um seinen Kontrahenten vor weiterem Schaden zu bewahren. Obwohl Richter Nehring das Verfahren wegen geringer Schuld vorläufig einstellte und dem Angeklagten eine Geldbuße von 200 Euro - für den Polizisten - aufbrummte, zeigte er sich enttäuscht über das Verhalten des 66-Jährigen: Ich hätte von Ihnen ein wenig mehr Einsicht und eine Entschuldigung an die Adresse des Polizeibeamten erwartet, konstatierte der Richter. Außerdem komme der Angeklagte nur deshalb an einer härteren Strafe vorbei, weil er nicht vorbestraft sei und ihm ebenfalls das Image eines typischen Straftäters fehle.
Kaufen Sie zukünftig ihre Mistelzweige auf dem Weihnachtsmarkt, schloss der Richter die Verhandlung.