Obwohl er dank einer Erbschaft seiner Frau im Luxus lebte, kassierte Sozialhilfeempfänger Peter 0. weiter beim Sozialamt - von Juli 1998 bis April 2002 jeden Monat über 3200 Mark. Insgesamt hatte er in dieser Zeit 450 000 Mark zur Verfügung, wie ihm der Staatsanwalt vorrechnete. Vor dem Amtsgericht musste sich der 42-Jährige, der als Ferrari-Peter Schlagzeilen gemacht hat, gestern wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.
Nur mit Mühe und mit Hilfe des Verteidigers konnte Amtsrichter Dr. Wolfgang Hilgert den 42-Jährigen zu einem Geständnis bewegen. Das wurde strafmildernd angerechnet, führte aber angesichts des dreisten Vorgehens und des immensen Schadens für die Öffentlichkeit nicht zu einer Bewährungsstrafe: Eineinhalb Jahre Haft lautete das Urteil. Er habe in dieser Zeit nicht annähernd so viel Geld verdient, wie der unberechtigte Sozialhilfeempfänger hatte, merkte Hilgert an und gab dem Staatsanwalt Recht, dass Ferrari-Peter schamlos den Sozialstaat ausgesogen habe.
Der Name Ferrari-Peter kommt nicht von ungefähr. Peter O. fuhr einen Ferrari GT 348, einen schweren Mercedes und für die größeren Einkäufe einen Renault Espace. Um dies vor dem Sozialamt zu verbergen, übertrug er die Wagen zeitweilig an seinen Schwager und an einen Freund, nutzte sie mit seiner Frau aber weiterhin. Sie haben gelebt wie die Made im Speck, hielt Richter Hilgert ihm vor.
Der protzige Lebensstil war unter anderem durch eine Erbschaft von O.s Frau möglich geworden, von der das Sozialamt nichts erfuhr. Überweisungen über diverse Konten, auch das des Schwagers, sollten die Herkunft des Geldes verschleiern.
Eine Chance für eine Bewährungsstrafe sah das Gericht nicht, denn Ferrari-Peter" ist 22-mal vorbestraft. Sein Schwager kam wegen Beihilfe zum Betrug mit 2250 Euro davon. Der Freund, der vorübergehend Halter der Autos war, wurde freigesprochen. Ihm war nicht zu widerlegen, dass er nicht wusste, dass Ferrari-Peter Sozialhilfe bezog. Heute soll Peter O. als Hilfsarbeiter ganz bescheiden von 630 Euro im Monat leben.