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„Hammer-Mörder“: Lebenslange Haft

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Kein Schluchzen, kein Stöhnen: Ohne jegliche Regung nahm Harald B. im „Hammer-Mord“-Prozess das Urteil auf. Die Vorsitzende Richterin hatte den Angeklagten gestern um 12 Uhr zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sein Anwalt fuhr sich mit den Händen durch das Gesicht - doch der schwergewichtige 42-Jährige blickte starr geradeaus.

Das Landgericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass der gelernte Elektroinstallateur im Mai seine 69-jährige Tante Elisabeth erwürgt hatte. Die Richter sprachen von einem heimtückischem Mord. Harald B. habe seine Verwandte mit mindestens elf Hammerschlägen auf den Kopf nieder gestreckt. Als sie immer noch röchelte, kniete sich der 150 Kilo schwere Mann auf die zierliche Seniorin und drückte ihr die Luft ab.

Einen Tag später versuchte der 42-Jährige die Leiche zu verbrennen, indem er sie mit Benzin übergoss und ansteckte, um Spuren zu verwischen. Um nicht zu verschlafen, hatte er sich den Wecker seines Handys auf 2 Uhr gestellt; dann fuhr er zu der Wohnung seiner Tante in Auweiler und legte Feuer. Am Tag zuvor war er nach der Tat ruhig mit einem Verwandten zum Augenarzt und zu einer PR-Abteilung gefahren, die einen Artikel über den großen Haie-Fan machen wollten. Auch bei einer Elektrogroßhandlung hatte der Verurteilte noch kurz vorbeigeschaut.

Laut Gericht hatte der Täter das Vertrauen der Tante grob missbraucht. Es wurde ausdrücklich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Danach kommt der 42-Jährige nicht vorzeitig frei. Als Motiv für seine Tat hatte der Täter angegeben, er sei der ständigen Nörgeleien seiner Tante überdrüssig geworden. Im Gericht sagte er, dass sie Familienangehörige als „Penner und Säufer“ beschimpft habe. Als Elisabeth V. dann auch noch über das elfjährige Patenkind lästerte, brannte bei dem Verurteilten offenbar die Sicherung durch. „Das brachte das Fass zum Überlaufen“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Harald B. habe dann den 400 Gramm schweren Hammer von der Arbeitsplatte in der Küche genommen und immer wieder von hinten zugeschlagen. „Sie handelten mit Tötungsvorsatz“, befand die Richterin. Niedrige Beweggründe lagen für die Kammer nicht vor, weil die Tat „spontan“ gefasst wurde.

Das Urteil entspricht in vollem Umfang der Forderung der Staatsanwaltschaft. Eine Psychiaterin hatte dem Kölner attestiert, für die Tat strafrechtlich voll verantwortlich zu sein. Der Anwalt von Harald B. will das Urteil anfechten und in Revision gehen.

Auf den Verdacht, dass der „Hammer-Mörder“ auch für den Tod der 83-jährigen Gertrud Struif in Esch verantwortlich sein könnte, ging das Gericht nicht ein. Die Juwelierswitwe war vor zwanzig Jahren überfallen und geknebelt worden - die Frau erstickte qualvoll.