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Hat Facharzt Patienten betrogen?

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REMAGEN / KOBLENZ. Mitunter geriet die Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz am Dienstag zur Diskussionsrunde über Sinn und Unsinn des bestehenden Gesundheitssystems: Wegen Abrechungsbetruges in 241 Fällen im Zeitraum von 1993 bis 1997 muss sich der in Remagen praktizierende Chirurg Dr. Jörg Wessely derzeit vor dem Landgericht verantworten. Die Summe der zu Unrecht abgerechneten Beträge beläuft sich laut Anklagebehörde auf 21 464 Euro.

Wessely, der elf Jahre lang Chefarzt des Krankenhauses Maria Stern war, betreibt seit 1992 im Remagener Stadtkern eine Privatklinik, in der er auch ambulant operiert. Einen Vermögensvorteil soll er sich laut Staatsanwalt Ralf Tries damit erworben haben, dass er Patienten, die nach Operationen in seiner Klinik übernachtet haben, jeweils 120 bis 140 Mark privat berechnet hat.

Mit demselben Vorwurf war Wessely bereits 1997 vor dem Amtsgericht Ahrweiler konfrontiert worden. Nach elf Verhandlungstagen hatte der Vorsitzende Richter seinerzeit das Verfahren ausgesetzt, die Anklage selbst blieb bestehen.

Eines machte Staatsanwalt Tries gestern gleich zu Begin klar: Wessely falle nicht „in einen Topf mit jenen Ärzten, die Leistungen doppelt abrechnen“. Im Gegenteil, die in dessen Privatklinik angewandte Praxis der ambulanten Behandlung entlaste das Gesundheitsystem. Er könne dem Chirurgen aber „keinen gesundheitspolitischen Orden verleihen“, sondern müsse hier den Einzelfall prüfen.

Wessely selbst erläuterte sein Vorgehen so: Seine Klinik mit Krankenhausstandard verfüge neben einem sterilen Operationssaal auch über eine Station mit vier Betten. Es gibt also die Möglichkeit für Patienten, nach einem Eingriff die Nacht unter ärztlicher Aufsicht zu verbringen - wenn sie es wünschen. Diese Leistung könne er mit den gesetzlichen Krankenversicherungen aber nicht abrechnen, weil es sich nach deren Verständnis nicht um eine ambulante Leistung handele und Wessely kein im sogenannten Versorgungsplan zugelassenes Krankenhaus betreibe. Er habe sich jeweils im Vorfeld des Eingriffs das schriftliche Einverständnis der Patienten geben lassen.

Zeugen waren am ersten Verhandlungstag nicht geladen worden, das Gericht wollte laut Vorsitzendem Richter Ulrich Christoffel zunächst „die Lage sondieren“. Neun Verhandlungstermine sind anberaumt, aber Christoffel ließ durchblicken, dass er kommenden Freitag mit einer Entscheidung rechnet. (jr)