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HINTERGRUND: Die Machtverteilung in der EU

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Brüssel - Die wichtigste Behörde in der EU ist die Kommission. Die Gesetzgebung teilen sich der Ministerrat und das Parlament. Für die politischen Leitlinien ist der Europäische Rat zuständig.

Die EUROPÄISCHE KOMMISSION ist die wichtigste Institution der EU. Sie erarbeitet Vorschläge für neue Rechtsvorschriften, die sie dem Ministerrat und dem Parlament vorlegt. Außerdem verwaltet die Kommission, die etwa 25 000 Beamte beschäftigt, den Haushalt und setzt die EU-Politik um. In vielen Feldern kann sie eigene Entscheidungen treffen, etwa als Kartellbehörde bei großen Firmenfusionen. Schließlich wacht die Kommission über die Anwendung des EU-Rechts - gemeinsam mit dem Gerichtshof. Es gibt derzeit 25 Kommissare, einen aus jedem Mitgliedstaat. Präsident ist der Portugiese José Manuel Barroso (geb. 23. März 1956). Die Amtszeit der Kommission dauert fünf Jahre, die nächste Kommission wird 2009 bestimmt. Voraussichtlich dann soll die Zahl der Kommissare verringert werden, und die Länder sollen sich bei der Besetzung abwechseln.

Das EUROPÄISCHE PARLAMENT wird alle fünf Jahre direkt von den EU- Bürgern gewählt, zuletzt im Juni 2004. Dem Parlament gehören 732 Abgeordnete aus den Mitgliedstaaten an. Seine Hauptaufgabe ist die EU-Gesetzgebung. Diese Aufgabe teilt es sich mit dem Ministerrat. Ein Mitentscheidungsrecht hat das Parlament vor allem in den Bereichen Binnenmarkt, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Bildung und Kultur. Bei der Landwirtschaft, dem Wettbewerb und den Steuern gibt es lediglich Konsultationen, bevor der Ministerrat beschließt. Eine wichtige Rolle spielt das Parlament bei der Festlegung des EU-Haushaltes, da es ihm zustimmen muss. Mit 263 Abgeordneten stellt die Europäische Volkspartei EVP (Christdemokraten) derzeit die größte Fraktion, gefolgt von den Sozialdemokraten (201), den Liberalen (89) und den Grünen (42).

Der MINISTERRAT der EU heißt offiziell «Rat der Europäischen Union». Er ist das Gremium der Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Rat tagt in neun verschiedenen Formationen, etwa als Außenministerrat, zu dem alle 25 Außenminister anreisen. Die meisten Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen. Einstimmigkeit ist vor allem für Außenpolitik, Verteidigung, rechtlicher und polizeilicher Zusammenarbeit sowie für Steuern erforderlich. In den meisten Fällen beschließt der Rat nach einem Vorschlag der EU-Kommission im Zusammenwirken mit dem Europäischen Parlament.

Im EUROPÄISCHEN RAT treten bis zu vier Mal im Jahr die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Auf den Gipfeltreffen werden die Leitlinien der EU-Politik festgelegt. Der Europäische Rat ist politisch höher angesiedelt als der Ministerrat. Der Vorsitz des Rates wechselt alle sechs Monate. Bis Ende Dezember 2006 hat Finnland die Präsidentschaft inne, danach übernimmt sie Deutschland.

Der EUROPÄISCHE GERICHTSHOF (EuGH) in Luxemburg ist gemeinsamer Gerichtshof und höchstes Gericht der EU. Die Urteile sind für alle Gerichte und alle Bürger in der EU bindend. Nationale Gesetze und Gerichtsurteile müssen der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Der Gerichtshof besteht aus 25 Richtern - einem Richter pro Land - und wird von acht Generalanwälten unterstützt. Der Gerichtshof kann von den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission, den Gerichten der Mitglieder und von Privatpersonen angerufen werden. (dpa)