MECHERNICH. Normal schläft der Mensch im Bett und fällt nicht raus, ist die Lebenserfahrungvon Amtsgerichtsdirektor Georg Potthast (Euskirchen). Im Kreiskrankenhaus Mechernich jedoch wurde im September 2005 das Gegenteil bewiesen: Nach einer komplikationslosen Schilddrüsen-Operation war eine 62-Jährige in den Aufwachraum gebracht worden.
Als sie allerdings aufwachte, lag sie nicht im Bett, sondern auf dem Boden - dies nach dem Runterfallen mit einem gebrochenen Nasenbein. Das wollte sie natürlich nicht so hinnehmen, sondern klagte vor Gericht auf Zahlung von Schmerzensgeld, nachdem zuvor die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.
Wie aber kann man im Aufwachraum eines Krankenhauses, in dem sich auch zwei Pfleger befunden haben sollen, im postoperativen Zustand aus dem Bett fallen? Vor allem, wenn man vorher unterschrieben hat, dass seitliche Gitter am Krankenbett befestigt werden dürften, wie es der Anwalt der 62-Jährigen, Franz Troschke, vortrug. Doch die Gitter gab es nicht.
Dass da irgendwas schief gelaufen sei, konnte Potthast auch in Verhandlung Nummer zwei nicht wegreden. Im April hatte er in Verhandlung Nummer eins schon mal laut darüber nachgedacht, dass man als Patient eigentlich erwarte, nach einer Operation unversehrt aufzuwachen und dass im Aufwachraum sich jemand um mich kümmert.
Im ersten Verfahren hatte Anästhesie-Chefarzt Dr. Rudolf Hering von einer schicksalhaften Fügung gesprochen. Der Sturz der Patientin sei nicht voraus schaubar gewesen. Und Gitter am Bett seien lediglich bei Kindern, dementen Personen oder akuten Gefährdungen üblich - all dies habe aber bei dieser Patientin nicht zugetroffen.
Gitter also kein Standard im Krankenhaus? Damit befassten sich nun auch Gutachter. Denn: Der Vorschlag von Potthast in der ersten Verhandlung, man solle sich vergleichen und das Krankenhaus solle zahlen, kam nicht zum Zuge. Das Krankenhaus lehnte aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Die Generalfrage für das Gericht lautete also: Was ist Schicksal, was ist Standard, wurde etwas versäumt? Die Antwort bekam Potthast durch ein neueres anästhesiologisches Gutachten: Gitter seien kein Standard. Potthast: Wer Schmerzensgeld beansprucht, muss dem Beklagten ein schuldhaftes Fehlverhalten nachweisen. Also: Waren die Gitter in diesem Fall medizinisch notwendig? Das Urteil wird in einer Woche verkündet.