KÖLN / BERGISCH GLADBACH – Er sei zwar „hart gesotten“, aber an solch einen Fall könne er sich nicht erinnern. Deutliche Worte fand Hans Jürgen Haas vom Gladbacher Jugendamt auf die Entschuldigung der Angeklagten: „Ich wollte das nicht. Ich habe meine Kinder so vermisst“, beteuerte die 35-jährige Gladbacherin, die sich vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgerichts verantworten musste.
Wegen psychischer Probleme der zweifachen Mutter hatte das Jugendamt im Jahr 2009 ihre Kinder in Obhut genommen. Die Mutter soll ihre Kinder vernachlässigt und geschlagen haben. Es soll auch zu extremen Fehlzeiten in der Schule gekommen sein.
Herausgabe der Kinder gefordert
Im Juni 2010 tauchte die Mutter dann im Büro von Haas auf und forderte die Herausgabe ihrer Kinder. Dabei sei die Frau dominant und aggressiv aufgetreten. „Auf dem Tisch stand eine schwere, scharfkantige Obstschale aus Metall“, so Hans Jürgen Haas. Er habe den Blick der Angeklagten gesehen und versucht, die Schale vor ihr zu erreichen. Das habe aber nicht geklappt. „Ich dachte, ich Idiot, und seit dem steht auch keine Schale mehr bei mir.“
Mit der Schale habe die Frau dann systematisch das Büro verwüstet und gleichzeitig Haas in Schach gehalten. „Sie zerschlug die Glastüre und den Computermonitor, riss die Kabel raus, schlug Löcher in die Wand und im Flur Bilder von der Wand. Sechs Polizisten mussten 30 Minuten hart ochsen, um die Frau zu überwältigen und zu fesseln.“
Die Angeklagte selber gab an, nichts mehr zu wissen. Sie habe selbst das Pfefferspray in ihren Augen zunächst nicht gespürt. Der Sachschaden soll 5000 Euro betragen. Laut Krankenhaus, in das die Frau gebracht wurde, hatte sie eine paranoide Psychose.
Zudem gab es zahlreiche Anzeigen von Nachbarn und Bekannten der Frau. Die Angeklagte soll immer wieder Menschen beschimpft, bedroht, bespuckt und beleidigt haben. Deshalb stand im Kölner Landgericht die Frage nach der Unterbringung der Angeklagten in der Psychiatrie im Raum. Die Staatsanwaltschaft befürchtete, dass eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Das Landgericht lehnte diesen Antrag ab: Die Angeklagte wird nicht bestraft, weil sie schuldunfähig war. Sie wird aber auch nicht „geschlossen“ untergebracht. Die psychotherapeutische und medikamentöse Behandlung, die die 35-Jährige seit der Tat wahrnimmt, scheint anzuschlagen. Selbst Haas zeigte sich erstaunt: „So kenne ich die Angeklagte gar nicht, dass sie so ruhig zuhören kann wie jetzt.“ Die Kinder aber bleiben in der Obhut des Jugendamtes.
