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Jungen im Internet Geld für Sex angeboten

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BONN. In Chaträumen war er immer wieder unterwegs gewesen auf der Suche nach „Spielpartnern" und auch nach Opfern für seine sexuelle Perversion. Dabei bevorzugte der 32-jährige Bonner kleine Jungen, mit denen er zunächst im Internet Kontakt aufnahm: Wenn die Kinder glaubten, er sei ein Freund und das Vertrauen groß genug, fragte er, ob sie Lust auf Sex mit ihm hätten und bot dafür Geld.

In einem Fall zumindest gelang ihm die Einladung: Ein 13-jähriger Schüler fuhr aus dem Ruhrgebiet nach Bonn, um sich mit dem Mann zu treffen. Es kam zu wiederholten schweren sexuellen Missbrauch, für den der Junge 180 Euro erhielt.

Jetzt muss der Mann hinter Gitter. Denn das Bonner Landgericht hat den 32-jährigen in einer Berufungsverhandlung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Auf den Kinderschänder waren die Ermittler über „einen Umweg" gestoßen. Einem 12-jährigen Jungen aus Neuwied hatte der Angeklagte ein ähnliches „Sex-Angebot" gemacht. Dieses Kind reagierte völlig verstört, und die Eltern fragten nach, was passiert sei. Der Junge erzählte von seiner Begegnung im Chat, versicherte, dass nichts passiert sei, aber einem Spielpartner im Ruhrgebiet habe er den Kontakt zu dem Angeklagten vermittelt. Die Eltern zeigten den Fall an, der 32-Jährige konnte identifiziert - und so auch der Fall des 13-Jährigen aufgeklärt werden.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden 200 kinderpornografische Fotos im PC des Angeklagten gefunden.

Das Bonner Amtsgericht hatte den Pädophilien in erster Instanz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - und ihm eine Therapie auferlegt. Es hatte einen minderschweren Fall angenommen, weil der 13-Jährige beteuert hatte, dass ihm der „Sex" nichts ausgemacht hätte. Zwar war der Junge kein zweites Mal nach Bonn gekommen, hat dem Angeklagten aber offenbar als günstige Geldquelle benutzt. Insgesamt soll er 800 Euro von dem 32-Jährigen bekommen haben.

Gegen dieses erste Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Mit Erfolg. Denn ein minderschwerer Fall, so die Berufungskammer im zweiten Urteil, sei der Missbrauch keineswegs. Nicht zuletzt weil der Angeklagte die Taten von langer Hand geplant und er offenbar auch mehrere Kinder angesprochen hatte.