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Niedriger als empfohlenBischöfe beschließen Zahlungen für Missbrauchsopfer

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Teilnehmer eines Gottesdienstes im Rahmen der deutschen Bischofskonferenz.

Mainz – Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Vollversammlung in Mainz einheitliche Grundsätze für Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Kirche beschlossen.

Die am Donnerstag vom Trierer Bischof Stephan Ackermann vorgestellten Leitlinien sehen ein zentrales und unabhängiges Gremium vor, das in Anlehnung an das Niveau gerichtlicher Schmerzensgeld-Entscheidungen die Höhe von „Anerkennungszahlungen“ festsetzt.

Entschädigungen bleiben hinter Empfehlungen zurück

Die jeweiligen Bistümer entscheiden selbst, wie sie die Zahlungen finanzieren. Die Höhe der individuellen Einmalzahlung soll sich am „oberen Bereich“ gerichtlicher Entscheidungen orientieren, heißt es in den Grundsätzen.

Diese erstrecken sich in entsprechenden Tabellen von etwa 5000 bis 50 000 Euro. Damit bleibt der Beschluss der Bischofskonferenz hinter den Empfehlungen einer unabhängigen Arbeitsgruppe zurück, die der Bischofskonferenz im September vergangenen Jahres auf der Vollversammlung in Fulda vorgelegt wurden.

Laut MHG-Studie wurden mindestens 3677 Kinder missbraucht

Diese sahen ein Grund-Schmerzensgeld von 10.000 Euro und zusätzlich entweder einen pauschalen Entschädigungsbetrag von 300.000 Euro oder einen gestuften Entschädigungsbetrag von 40.000 bis 400.000 Euro vor.

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Nach der MHG-Studie zu Missbrauch in der katholischen Kirche wurden von 1946 bis 2014 mindestens 3677 Minderjährige Opfer sexueller Gewalt von mindestens 1670 Klerikern. (dpa)