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Kein EinzelfallIllegal in den eigenen vier Wänden

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Probleme mit dem Kreis haben die Eheleute Cordula Kolarik und Klaus Klein, hier mit ihren Kindern Stella und Angela. (Bild: Luhr)

Kürten – Die ganze Härte der rheinisch-bergischen Bürokratie haben Cordula Kolarik (41) und Klaus Klein (54) in ihrem Aktenordner dokumentiert. „Hätten wir bloß nicht diesen Bauantrag gestellt“, ringt die freischaffende Übersetzerin um Fassung. 1995 hat das Ehepaar für 180 000 Mark ein Häuschen an der Neuensaaler Straße 56 gekauft. Eine kleine Straßensiedlung, 200 Meter hinter dem Ortsschild, ein Haus benachbart, fünf auf der anderen Straßenseite, so oder ähnlich dutzendfach in Kürten anzutreffen. Notarvertrag, Anmeldung beim Kürtener Einwohnermeldeamt - alles schien seine Ordnung zu haben. „Wir haben die Sache dann abgehakt“, sagt Klaus Klein. Warum auch hätte er an der Legalität des Aktes zweifeln sollen? Niemand habe ihn auf die heikle Situation des Hauses hingewiesen.

2006 stellte das Ehepaar beim Kreis einen Bauantrag, um das faulende Holzdach erneuern zu dürfen. Eine Formalie, dachten die Eigentümer. Statt der Baugenehmigung bekam das Ehepaar nach dreijährigem Hickhack im Dezember 2009 vom Kreis eine Ordnungsverfügung zugeschickt. Der Inhalt ein Schock: Das Haus ist kein Wohnhaus, sondern nur ein Wochenendhaus. Nach dem Ableben des Paares muss das Gebäude abgerissen werden, die Kosten des Abrisses haben die beiden Kinder Stella (12) und Angela (8) als Erben zu tragen; ein Dauerwohnrecht wird nur den Eltern, nicht aber den Kindern eingeräumt. Umzug, Verkauf: Alles ist an den Abriss gekoppelt. Selbst das einst genehmigte Wochenend-Wohnen ist durch die jahrelang Dauernutzung aufgehoben worden. Das Haus: zu 100 Prozent ein Schwarzbau. „Da sind wir aus den Pantoffeln gekippt“, sagt Klaus Klein.

Und das alles nur, weil der Vorbesitzer in der Baugenehmigung aus dem Jahr 1958 ein „Wochenendhaus“ beantragt hatte: eine eingeschränkte Nutzung, an der sich 51 Jahre lang niemand gestört hatte. „Formal wird die Entscheidung wohl richtig sein“, sagt Klein, von Beruf selbstständiger Techniker, beim Blättern durch die Akten. „Nur verstehen kann das keiner. Da setzt der gesunde Menschenverstand aus.“

Kreis: „Das ist auch für uns schwierig“

Klein ist mittlerweile Experte für Baurecht geworden. Die Begründung des Kreises kennt er auswendig: Das Haus steht im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet, auf einer im Flächennutzungsplan als Landwirtschaft ausgewiesenen Fläche, vom Voreigentümer ist es ohne Genehmigung erweitert und zu Dauerwohnzwecken genutzt worden. „Dadurch ist die Genehmigung erloschen. Ein Zurück zum Wochenendhaus kann es laut Kreis nicht geben“, sagt Klein. Die Folgen für die Familie sind dramatisch: Spätestens ein Jahr nach dem Tod der Eltern müssen die Erben das Haus vollständig beseitigt haben, andernfalls droht ein Zwangsgeld von 25 000 Euro. „Unsere Kinder schlagen das Erbe am besten aus“, sagt Cordula Kolarik.

In der Kreisverwaltung bedauert Sprecherin Birgit Bär die Situation. „Das ist auch für uns extrem schwierig, aber was sollen wir machen? Uns tun diese Leute auch sehr Leid.“ Es gebe keine Gesetzeslücke, um das Wohnhaus des Ehepaares nachträglich zu legalisieren, da spiele auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen „Nachbarin“ Ingrid Kruspe aus Kürten-Eiserwarr eine Rolle. Man habe die Rechtssituation schon so weit wie irgendmöglich gedehnt. „Das betrifft das Wohnrecht der Eheleute und auch die jetzt erteilte Erlaubnis, das Haus bei Bedarf sanieren zu dürfen.“

Eine Heilung, also die nachträgliche Genehmigung als Wohnhaus, könne der Kreis allerdings nicht erreichen. „Da müssen wir uns an die Gesetze halten. Auch wenn dies schwierig zu verstehen ist.“