RHEIN-SIEG-KREIS / BONN – „Unterstützungsbedarf“ habe das Jugendamt bei der Familie gesehen, doch „Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gab es nicht“. Das steht im Bericht, in dem Kreisjugendamtsleiterin Ulla Schrödl auf Bitten des Landrats Frithjof Kühn die Monate nachzeichnet, in denen die Familie des getöteten Jungen aus Eitorf von Mitarbeitern betreut wurde. Nachdem Mitte der Woche der junge Vater mit einer Kettensäge zuerst das Kind, anschließend sich selbst getötet hatte, waren auch Ermittlungen gegen Beschäftigte des Kreises eingeleitet worden. Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagten die befragten Mitarbeiter aus, sie hätten von Drohungen seitens des Vaters nichts gewusst.
Getrennt von einander haben laut Bericht Schrödls am 10. Oktober 2010 die Eltern im Amt vorgesprochen, die 24-Jährige habe einen Vorfall vom Vortag in ihrer Wohnung geschildert, nach dem sie auch die Polizei eingeschaltet habe. Sie sei geschubst worden, der Vater wiederum sprach von „chaotischen Zuständen“ im Haushalt der Mutter. Nach der Trennung des Paares im Juni 2010 hatte das Kind mit Zustimmung seines Vaters bei der 24-Jährigen gelebt; seit Herbst in Eitorf. Eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht sei nicht beantragt worden, steht im Bericht.
Gemeinsam stellten laut Schrödl die Eltern am 19. Oktober einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch die sozialpädagogische Familienhilfe. Deren Aufgabe, so die Amtsleiterin, sei es „bei der Haushaltsführung, Erziehung, Amtsgängen und bei der Gestaltung der Alltagsstruktur zu unterstützen“. Zugleich werde erarbeitet, „wie mit Stresssituationen, Regeln und Grenzen umzugehen ist“. Auch die Umgangskontakte sollten reflektiert werden.
Beide Eltern seien willens gewesen, sich helfen zu lassen und hätten ihren Sohn im Blick gehabt. Wöchentlich hätten sich Vater und Sohn einige Stunden gesehen, alle 14 Tage habe das Kind beim Vater das Wochenende verbracht, weiß Schrödl nach der Durchsicht der Akten. Gemeinsame Ausflüge habe es ebenso gegeben wie spontane Besuche in der mütterlichen Wohnung.
Am 20. Dezember wurde entschieden, die zunächst vier bis sechs Stunden pro Woche umfassende Familienhilfe nur noch bei Bedarf stattfinden zu lassen. „Die Verhältnisse hatten sich soweit stabilisiert“, heißt es im Bericht. Dienstagabend dieser Woche rief die Mutter bei den Familienhelfern an, erreichte aber nur die Mailbox. Tags darauf sprach sie nach einem Rückruf früh im Jugendamt vor, auf den dort gegebenen Rat hin beantragte sie noch am selben Morgen das alleinige Sorgerecht - das ihr auch zugesprochen wurde. Die Entscheidung ging per Fax um 13.08 Uhr an das Jugendhilfezentrum in Eitorf. Der kleine Junge und sein Vater waren zu diesem Zeitpunkt wohl schon tot.
