Kind in Sack erstickt: Lebenslange Haft für Mutter gefordert
Hanau – Im Prozess um den Tod eines vierjährigen Jungen, der in einem Sack erstickt sein soll, hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die angeklagte Mutter des Kindes wegen gemeinschaftlichen Mordes gefordert. Zudem plädierte Oberstaatsanwalt Dominik Mies am Donnerstag vor dem Landgericht Hanau auf die Verhängung eines neuen Haftbefehls gegen die 61-Jährige.
Dagegen forderte die Verteidigung deren Freispruch sowie eine Entschädigung für die von ihrer Mandantin erlittene Untersuchungshaft. Der kleine Junge sei nicht nur das Handeln der Angeklagten zu Tode gekommen, sagte Verteidigerin Wiebke Otto-Hanschmann. „Hierfür gibt es keinen Nachweis.”
Laut Anklage soll die Frau am 17. August 1988 ihr Kind in einen Sack gesteckt, diesen über dem Kopf verschnürt und in die Obhut einer mutmaßlichen Sektenchefin gegeben haben. Der potenziellen Lebensgefährlichkeit dieser Praxis des Verschnürens sei sich die Angeklagte bewusst gewesen, sagte Mies. Somit habe sie den Tod ihres Kindes billigend in Kauf genommen.
Mies sieht zugleich das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als gegeben: Durch die Tötung des Kindes sei die Machtposition der mutmaßlichen Sektenanführerin, die ein System aufgebaut habe, gefestigt und auch die Bedeutung der Angeklagten innerhalb dieses Systems gestärkt worden. „Für das System ein vierjähriges Kind zu töten, das steht nun wirklich auf sittlich niedrigster Stufe”, so Mies.
Laut Anklage soll die mittlerweile 75 Jahre alte mutmaßliche Sektenchefin dem Jungen nach dem Leben getrachtet und der Mutter des Jungen eingeredet haben, dass ihr Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen” sei. Auch habe die mutmaßliche Sektenanführerin der Gemeinschaft mehrfach prophezeit, dass der Junge bald „vom Alten” - gemeint sei Gott gewesen - geholt werde.
In dem Plädoyer zitierte die Staatsanwaltschaft Aussagen von Zeugen, die von massiver physischer und psychischer Gewalt im Haus der heute 75-Jährigen berichtet hatten. Die Angeklagte habe deren Weltsicht akzeptiert und sei überzeugt gewesen, dass sie dem Jungen gut tue, so Mies. Ihren Unmut über den Jungen habe die Mutter in Tagebucheinträgen niedergelegt.
Dagegen erklärte Otto-Hanschmann, ihre Mandantin sei „in einem Maß getäuscht” worden, das nur schwer zu ertragen sei. Sie habe keine Zweifel an der Zugewandtheit der heute 75-Jährigen gegenüber ihrem Kind gehabt. Auch Zeugenaussagen zufolge hätten die Angeklagte und ihr Mann vom Umgang der mutmaßlichen Sektenanführerin mit den Kindern nicht viel mitbekommen.
Der Staatsanwaltschaft warf die Verteidigerin einen „überbordenden Verfolgungseifer” vor. Sie verbeiße sich in Vermutungen, die „durch kein einziges Beweismittel gestützt” würden, und stelle „wilde Thesen” auf, so etwa, dass der Junge unterernährt gewesen sei. Dabei habe die Mutter immer wieder betont, dass der Junge völlig normal entwickelt gewesen sei.
Gegen die Angeklagte war vor einigen Monaten ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden, da aus Sicht des Gerichts nach aktuellem Stand kein dringender Tatverdacht mehr bestand für einen gemeinschaftlichen Mord. Auch für eine Beihilfe zum Mord gebe es „keine gewichtigen Anhaltspunkte”, hieß es seinerzeit.
Bereits vor rund zwei Jahren war in dem Fall die mutmaßliche Sektenchefin wegen Mordes verurteilt worden, doch hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung im Mai dieses Jahres auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt.
Ermittler hatten den Tod des Jungen viele Jahre für einen Unfall gehalten, erst 2015 war der Fall nach Hinweisen von Sektenaussteigern wieder aufgerollt worden.
Die Mutter soll voraussichtlich am 20. September ihr letztes Wort haben. Die Urteilsverkündung ist für den 4. Oktober geplant.
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