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Kölns erste demokratische Verfassung„Grundgesetz“ mit großer Geltungskraft

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Vor 615 Jahren besiegelt: Der Verbundbrief der Gaffeln ist heute im Kölnischen Stadtmuseum zu sehen. (Foto: Gauger)

„Edle Geschlechter freier Art“ - so nennen sich einige wohlhabende und vornehme Familien im Köln des 13. und 14. Jahrhunderts, weil sie angeblich römische Vorfahren hatten. Nach dem Sieg über den Erzbischof in der Schlacht von Worringen 1288 übernehmen die reichen Patrizier die Macht in Köln für mehr als 100 Jahre. Im aufblühenden Handelszentrum Köln verlangen aber auch zunehmend kleinere Kaufleute und Handwerker Mitsprache und Einfluss. Nach jahrzehntelangem Gerangel mit den Patriziern nimmt die Kölner Bürgerschaft 1396 die Zügel fest in die Hand. Am 14. September 1396, also heute vor 615 Jahren, tritt der Verbundbrief, Kölns erste demokratische Verfassung in Kraft.

Auf Pergamentpapier geschriebene Verfassung

„Der Verbundbrief kann als das Kölner Grundgesetz bezeichnet werden“, sagt Dr. Michael Euler-Schmidt, stellvertretender Direktor des Kölnischen Stadtmuseums. Der auf Pergamentpapier geschriebene Verbundbrief beseitigt die Herrschaft der patrizischen Geschlechter in Köln dauerhaft, ersetzt sie durch eine Verfassung auf der Basis der Schwureinigung und gewährt der Stadtbevölkerung grundsätzliche Teilnahme an der Stadtregierung. Über 400 Jahre lang, bis zur Einsetzung des Provisorischen Magistrats 1797, ist er das Grundgesetz Kölns mit kanonischer Geltungskraft.

Vor 615 Jahren werden vor allem die Wahl und die Zusammensetzung des Rates neu geregelt. Fast alle Bürger und Eingesessenen werden auf 22 neu geschaffene Korporationen aufgeteilt, die man nach dem Vorbild der Kaufleute-Gesellschaften Gaffeln nennt. Alle auf die Gaffel vereidigten Bürger und Eingessenen erhalten das aktive Wahlrecht. Das passive Wahlrecht besitzen dagegen nur Kölner Bürger. Die 49 Mitglieder des Rates bleiben ein Jahr im Amt, aber jeweils an Johannis (24. Juni) und Weihnachten (25. Dezember) scheidet zur Wahrung der Kontinuität eine Hälfte aus.

Bei der Ratswahl sind die Gewichte unterschiedlich verteilt. Während zehn Gaffeln geringeren Ansehens jährlich nur einmal einen Ratsherrn wählen können, stehen der Gaffel mit den meisten Mitgliedern gar vier und den übrigen Gaffeln zwei Ratsherren zu. Insgesamt werden auf diese Weise jährlich 36 Mann als Gaffelherren in den Rat gewählt, von denen jeweils im Juni 17 und im Dezember 19 ihr Amt antreten. Sie kooptieren gleich anschließend weitere sieben beziehungsweise sechs, jährlich also 13 Mann, als so genannte Gebrechsherren, erfahrene und einflussreiche Politiker aus den Kaufleutegaffeln. Eine Wiederwahl ist erst nach zwei Jahren Pause erlaubt.

Aufruhr nach

Machtmissbrauch

Doch nach wenigem Jahrzehnten bildete sich ein Turnus heraus, in dem der einmal gewählte Ratsherr fast regelmäßig jedes dritte Jahr im Rat sitzt. Schon bald zeigen sich also wieder Tendenzen zur Oligarchisierung, und das Spektrum der Familien, die Ratsherren und Bürgermeister stellen, wird kontinuierlich enger. Bei dem Aufruhr im Jahr 1512 gegen den Machtmissbrauch der neu entstandenen Eliten werden zehn Ratsherren getötet. Der Aufruhr hat den Transfixbrief vom 15. Dezember 1513 zur Folge, der Erläuterungen und Ergänzungen zum Verbundbrief beinhaltet. Vor allem schreibt der Transfixbrief die Unverletzbarkeit der Person und des Hauses vor. Auch in den späteren Jahrhunderten zeigt sich die hohe Autorität des Kölner Grundgesetzes, dessen Einhaltung und Befolgung lange Zeit fundamentales Anliegen blieb.