Limburg – Gut zwei Jahre nach der Lastwagen-Attacke in der Innenstadt von Limburg mit 18 Verletzten wird der Fall am Landgericht neu verhandelt (2 Ks 6170 Js 245370/19). Die Limburger Richter folgen damit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der das im November 2020 gesprochene Urteil wegen eines möglichen Rechtsfehlers in Teilen aufgehoben und an das Landgericht zurückgegeben hat. Wie dessen Sprecher am Freitag mitteilte, wurde die Neuverhandlung vor der 3. Schwurgerichtskammer auf den 11. Februar (9.00 Uhr) festgesetzt.
Der BGH - oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen - hatte im vergangenen Juli der Revision des Angeklagten stattgegeben und Teile des Limburger Urteils aufgehoben. Die grundsätzliche Verurteilung des Syrers wegen versuchten Mordes ließ Karlsruhe allerdings unangetastet (4 StR 53/21).
Der damals 33-Jährige soll im Oktober 2019 mit einem zuvor gekaperten Lastwagen an einer Ampelkreuzung absichtlich in stehende Autos gerast sein. Der Mann hatte im Prozess auf Erinnerungslücken, traumatische Erlebnisse in seiner Heimat und eine extrem starke Wirkung eines kurz zuvor gerauchten Joints verwiesen.
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