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Lebenslänglich für Axtmörder

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LANTENBACH / KÖLN. „Sie sind gewalttätig und gefährlich. Für Ihre Tat gibt es nur eine Strafe: lebenslänglich.“ Im Saal 2 des Kölner Landgerichtes konnte man gestern Mittag eine Stecknadel fallen hören, als Vorsitzender Richter Bruno Terhorst mit leiser Stimme das Urteil im Lantenbacher Mordprozess gegen Marcel Nagel verkündete.

Mit leerem, teilnahmslosem Gesichtsausdruck hingen die Augen des 25-Jährigen an den Lippen des Vorsitzenden Richters. Lediglich als dieser von Heimtücke, von niederen Beweggründen sprach und schließlich die „besondere Schwere der Tat“ hervorhob, wich auch die letzte Farbe aus dem Gesicht des Angeklagten. Offenbar wurde ihm in diesem Augenblick bewusst, dass er frühstens in 20 Jahren (statt wie bei einem Mordurteil üblich nach 15 Jahren) wieder frei kommen wird.

Rund 45 Minuten dauerte die Urteilsverkündung. Detailliert ließ Terhorst das bewegte Leben von Marcel Nagel Revue passieren. Der sei schon in frühen Jahren durch Alkohol und Drogen auf die schiefe Bahn geraten. Diese kriminelle Karriere habe ihren ersten Höhepunkt im Jahr 1997 erlebt, als der Angeklagte (er besitzt keinen Führerschein) in Lindlar einen VW-Golf geklaut und diesen in Albanien verscherbelt habe. Von dem Geld habe er zunächst in Griechenland gelebt und sich dann auf bewaffnete Taxiüberfälle spezialisiert - bis er an ein beherztes Opfer geriet, das ihn vermöbelte und an die Polizei übergab. In Thessaloniki stellte ihm im Jahr 2000 das Gericht die Quittung aus: sechs Jahre Haft.

Der Angeklagte habe im Prozess ein anschauliches Bild von seiner Haft in Griechenland gezeichnet, betonte Terhorst. An der Darstellung, das er im Vollzug von Mitgefangenen an seinem Geburtstag sexuell missbraucht worden sei, gebe es keinen Zweifel. Allerdings sei im Laufe des Vollzuges aus dem Opfer der Rächer geworden, der andere Mitinsassen misshandelt habe.

Aus Rache für einen sexuellen Übergriff, und davon war das Schwurgericht überzeugt, habe Marcel Nagel auch an seinem Geburtstag (10. November) seinen väterlichen Freund mit fünf Axthieben getötet. Der hatte ihm nachts noch per SMS zum Ehrentag gratuliert und frühmorgens zum Kaffeetrinken eingeladen. Terhorst: „Das war sein endgültiges Todesurteil.“

Dass es Tötung im Affekt gewesen sein könnte, schloss die Kammer aus. Rund 14 Tage habe der 25-Jährige die Tat geplant. Das Vorhaben, den 53-Jährigen vier Tage vorher mit einem Messer zu töten, scheiterte. Das Opfer bekam Besuch. Selbst die entwendete Tatwaffe, eine Axt, habe der Angeklagte vorher an einem Kissen ausprobiert, ob diese scharf genug sei. Terhorst: „Ein eiskalt geplanter Mord!“

Das Schwurgericht zeigte sich in der Urteilsbegründung entsetzt über die absolute Gefühlskälte des 25-Jährigen. Dies spiegele sich nicht nur in der Tatausführung wider. Bei der Beweisaufnahme habe Marcel Nagel „auch noch mit einem gewissen Stolz über den abscheulichen Mord berichtet und selbst von seinem schönsten Geburtstagsgeschenk gesprochen“, das er sich selbst mit dem geplanten Mord an seinem arglosen Opfers gemacht habe.

Mit dem Urteilsspruch folgte das Schwurgericht in allen Punkten dem Antrag von Staatsanwältin Margarete Reiferscheidt. Auch Verteidigerin Barbara Schafgans-Herrmann hatte mit dem „Urteil in voller Härte“ gerechnet. Allerdings ließ sie gestern offen, ob sie binnen einer Woche Revision einlegen wird.