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Lehrer müssen bei Literaturempfehlungen neutral sein

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Wiesbaden – Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hat die Pflicht zur Neutralität der hessischen Lehrkräfte bei Empfehlungen zum Kauf von weiterführender Literatur und von Lernmaterialien betont. Falls Pädagogen ihren Schülerinnen und Schülern selektiv bestimmte Händler für den Kauf dieses Materials nennen würden, obwohl es weitere Bezugsquellen gibt, sei dies als unzulässige Werbung zu beurteilen, sagte Lorz auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion in Wiesbaden. Sobald dem Ministerium bekannt werde, dass Lehrkräfte auf bestimmte Händler hinweisen, werde dies unterbunden.

Der Kultusminister verwies dazu auf eine Richtlinie für den Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen an den Schulen im Land. Dazu gebe es auch einen entsprechenden Leitfaden für die Lehrerinnen und Lehrer. Lorz erklärte, dass dem Ministerium jedoch keine konkreten Fälle aus den vergangenen fünf Jahren zu diesem Komplex gemeldet worden seien. Die SPD-Fraktion hatte ihre Kleine Anfrage mit Hinweisen aus der Elternschaft begründet.

© dpa-infocom, dpa:220620-99-725530/3 (dpa/lhe)